Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 770

Die Regierungsordnung von 1552/53 · S. 770 · Bl. 382v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Regierungsordnung von 1552/53

S. 767–855 · Bl. 381r–424v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 770

Bl. 382vBd. 14. Buch · Die Regierungsordnung von 1552/53Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte Buch wercks, Innsonnderheit dieser zeit, Da wir benebenn vnnserm newenn Saltzwercks den anndernn theil des altenn Saltzwercks vonn gemeiner Baurschafft genandt die Pfenner, zun Sodenn ein anntzahl Jar Locirt haben, vnns allein zustehet, vnnd dann solches mit vnnd neben einannder Ordenntlich vfrichtigk, vnnd wohl regiert werde, vnnd solche Götliche gabe zu vnnserm vnnser Erbenn, fürstenn zu Hessenn, auch gemeiner vnnser Ritter vnnd Lanndtschafft, vnnd sonnst mennigklich, Insonnderheit ganntzem gemeinem nutzenn zum bestenn, Dieweil der arme weniger als der Reiche Saltz emdtrathenn kann, geordennt, vnnd verschafft werde, auch kunfftigklich vnnser erbenn fürstenn zu Hessenn, die diener vnnd Beampte zun Sodenn, sich nach dieser vnnser Jetzigenn verordenntenn Regirung des Saltzwercks zurichtenn, vnnd wissenn wie Gott der almechtige solche seine vnaussprechliche gabe in demselbenn Saltzbron zun Sodenn teglich gedeyenn lest, ausgiessenn vnd geben ist, So habenn wir beuohlenn vnnd verordennt solchs eygenntlich vfzuschreibenn zuuerzeichnenn, in gute löbliche Regirung zubringen, die

Das Vierte Buch — werks — insbesondere in dieser Zeit, da wir neben unserem neuen Salzwerk auch den anderen Teil des alten Salzwerks von der gemeinen Gebauerschaft, den sogenannten Pfännern, zu den Sooden auf eine Anzahl Jahre gepachtet haben — allein uns zusteht, und weil beides mit- und nebeneinander ordentlich, aufrichtig und gut regiert werden soll, und weil diese göttliche Gabe zum Besten von uns, unseren Erben, den Fürsten zu Hessen, unserer gemeinen Ritter- und Landschaft und sonst jedermann, insbesondere aber zum ganzen gemeinen Nutzen geordnet und eingerichtet werden soll — denn der Arme kann das Salz noch weniger entbehren als der Reiche —, und damit sich künftig unsere Erben, die Fürsten zu Hessen, sowie die Diener und Beamten zu den Sooden nach dieser unserer jetzt verordneten Regierung des Salzwerks richten können und wissen, wie Gott der Allmächtige diese seine unaussprechliche Gabe in eben diesem Salzbrunnen zu den Sooden täglich gedeihen lässt, ausgießt und gibt:

so haben wir befohlen und verordnet, dies genau aufzuschreiben, zu verzeichnen und in gute, löbliche Regierung zu bringen, die

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.