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Salzbibel · Lesetext · 4. Buch

Das vierte Buch · S. 733

Die Ordnung von 1541 · S. 733 · Bl. 364r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Die Ordnung von 1541

S. 729–766 · Bl. 362r–380v · Bd. 1 · Zeitleiste: 4. Buch

S. 733

Bl. 364rBd. 14. Buch · Die Ordnung von 1541Faksimile (ORKA)

Das Vierdte Buch

1

Das Vierdte Buch vnnd keiner ann den ann denn anndernn darauff gehen, Damit der abgang ohne verdacht gemerckt werde, wie dann solches ein sonndere Ordenung außweist, Vnnd soll alles Saltz so mann packenn will, in einem Jedenn bodenn, durch die gemachtenn Röste1 bey seins der hernach darzu benenntenn Schetzer gemessenn Inn secke gethann, vnnd durch die Schetzer mit den darzu gemachten sigill versiegelt werdenn, darnach solch saltz Inn seckenn versiegelt, vnargwönig in die packenn heuser geliefert werdenn, vnnd furter auch durch durch die Bodinker[?]2, beysein des Saltzwarttenn, vnnd vf seinenn beuelch obanngeregter schetzer Inn Tonnenn gethann, zugeschlagenn, vnnd furter gebranndt werdenn, Welchs alles der Rendtmeister verrechnen, vnnd Christoffer der Jegennschreyber Jegenn Ihnenn auch verzeichnet Jederzeit vbergeben soll, Darnebenn so sollenn vonn wegenn f. gl. acht Schetzer geordnet werdenn, die alle werck besichtigenn vnd bescheidenn sollenn, vor welche Bodenn der fuhrmann fahrenn, vnnd Saltz ladenn könne, vnnd das sie darbey sein, das die Söder recht mas gebenn, nemblich das geordente vnnd

Das Vierte Buch. — und keiner soll dabei allein für den anderen handeln, damit der Abgang ohne Verdacht festgehalten werde, wie es eine eigene Ordnung ausweist.

Und alles Salz, das man packen will, soll in jedem Siedehaus durch die dafür gemachten Roste im Beisein der hernach benannten Schätzer gemessen, in Säcke gefüllt und von den Schätzern mit dem dafür gefertigten Siegel versiegelt werden. Danach soll solches Salz in versiegelten Säcken unverdächtig in die Packhäuser geliefert und weiter durch die Bödener im Beisein des Salzwarts und auf dessen Befehl von den genannten Schätzern in Tonnen gefüllt, verschlossen und gebrannt werden. All das soll der Rentmeister verrechnen, und Christoph, der Gegenschreiber, soll es ihm gegenüber jederzeit ebenfalls verzeichnet übergeben.

Daneben sollen von wegen Seiner Fürstlichen Gnaden acht Schätzer bestellt werden, die alle Werke besichtigen und bestimmen sollen, vor welche Siedehäuser der Fuhrmann fahren und Salz laden darf, und die dabei sein sollen, damit die Sieder rechtes Maß geben — nämlich das verordnete und

Unsichere Lesungen

  1. Röste — Umlaut undeutlich (Z. 6)
  2. Bodinker[?] — k/g unklar (Z. 11)

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