Salzbibel · Lesetext · 3. Buch
Das dritte Buch · S. 698
Die Verpachtung, 1540 · S. 698 · Bl. 346v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Die Verpachtung, 1540
S. 697–728 · Bl. 346r–361v · Bd. 1 · Zeitleiste: 3. Buch
S. 698
Bl. 346vBd. 13. Buch · Die Verpachtung, 1540Faksimile (ORKA)Das dritte Buch. sich zwischenn vnns vnnd gemeinenn Pfennernn Irrungen des bawenns vnnd Saltzwercks halber zugetragenn, darumb wir vnns doch mit denselbenn Pfennernn gnediglich vnnd gutwilliglich verglichenn, vnnd vereiniget habenn, Laut eines daruber im verschienenn 38.
Das dritte Buch. — zwischen uns und der gemeinen Pfännerschaft Streitigkeiten wegen des Bauens und des Salzwerks zugetragen. Darüber haben wir uns mit denselben Pfännern jedoch gnädig und gutwillig verglichen und geeinigt, laut eines darüber im vergangenen Jahr 38
Jar vff Freitage nach dem Sonntage Jubilate vffgerichten vertrags, den wir Itzo wiederumb ernewert habenn, des annfanngs, Wir Philips vonn Gottes gnadenn Lanndtgraue zu Hessen, Graue zu Catzennelnpogenn, Dietz, Ziegennhain vnnd Nidda Bekennenn in diesem briefe, vor vnns, vnnser Erbenn, nachkommende Furstenn zu Hessenn, vnnd sonnst allermenniglichenn, Nach dem der almechtigk Gott, in vnnserm Furstennthumbenn, beÿ vnnser Stadt Allenndorff in den Sodenn, einenn gutenn Saltzbronn gnediglich gegebenn, vnnd des datum stehet, der gebenn ist zu Allenndorff am Freitage nach Francisci dis scheinenndenn 40.
am Freitag nach dem Sonntag Jubilate aufgerichteten Vertrags, den wir jetzt wiederum erneuert haben. Er beginnt: „Wir Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, bekennen mit diesem Brief für uns, unsere Erben, die nachkommenden Fürsten zu Hessen, und sonst vor jedermann, nachdem der allmächtige Gott in unserem Fürstentum bei unserer Stadt Allendorf in den Sooden einen guten Salzbrunnen gnädig gegeben hat …", und sein Datum lautet: gegeben zu Allendorf am Freitag nach Franzisci dieses laufenden 40.
Jars, ―――― Dieweil sich aber ein zeit hero vber derselbigenn Itzo anngeregten vertrags, zwischenn vnns vnnd gemeinenn Pfennernn, etwas weitters misuerstanndts, auch zwischenn beiderseits knechtenn in Sodenn, viel vnnd mancherleÿ
Jahres.
Weil sich aber seit einiger Zeit über eben diesen Vertrag zwischen uns und der gemeinen Pfännerschaft weiteres Missverständnis ergeben hat, auch zwischen den Knechten beider Seiten in den Sooden viel und mancherlei