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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 654

Der Weg zur Verpachtung · S. 654 · Bl. 324v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 654

Bl. 324vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteVnnd beschliesslichenn vnnd enndtlichenn, So wirdt weitter dieser bericht auff das mündtlich vorhaltenn gegebenn, Nemblich, Wo Hochgedachter Furst den bewilligtenn vnnd vfgerichtenn vertragk, mit niedersetzung der scheidtsrichter, auch des furkauffs des Saltzes vnnd annder artickell halbenn, enndtlichenn zuhaltenn nicht bedacht were, So werenn auch die Pfenner denselbenn zuhalten nicht verbundenn, sondernn diese sache quem1[?] wieder in den stanndt vnnd wirde,

Und schließlich und endlich wird weiter dieser Bericht auf das mündliche Vorbringen gegeben, nämlich: Wenn der hochgedachte Fürst nicht gedächte, den bewilligten und aufgerichteten Vertrag hinsichtlich der Einsetzung der Schiedsrichter, auch des Vorkaufs des Salzes und anderer Artikel, endgültig zu halten, so wären auch die Pfänner nicht verpflichtet, denselben zu halten, sondern diese Sache käme[?] wieder in den Stand und die Würde,

2

wie sie vor aufrichtung dieses vertrags gewesenn, vnnd gestanndenn, also das sich die Pfenner, der altenn Furstlichenn Priuilegienn vnnd begnadungenn vermöge der recht gebrauchenn mochtenn, wie zuuor, Es wolte aber den Pfennernn schwer,

wie sie vor Aufrichtung dieses Vertrags gewesen und gestanden hat, so dass sich die Pfänner der alten fürstlichen Privilegien und Begnadungen nach dem Recht gebrauchen könnten wie zuvor. Es wollte aber den Pfännern schwer,

3

Ja fast vnmuglich vorfallenn, wiederumb die sach dahin zubringenn, vnnd Hochgedachtenn Furstenn, aus erlangter gewehr vnnd Besitz des Saltzsiedenns vnnd verkauffenns zusetzenn, Darumb dieser wegk, keins wegs zurathenn,

ja fast unmöglich fallen, die Sache wiederum dahin zu bringen und den hochgedachten Fürsten aus der erlangten Gewere und dem Besitz des Salzsiedens und -verkaufens zu setzen; darum ist dieser Weg keineswegs zu raten,

Unsichere Lesungen

  1. quem — wohl queme (käme)

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