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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 608

Der Weg zur Verpachtung · S. 608 · Bl. 301v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 608

Bl. 301vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteG. seindt vnnsere schuldige vber die pflicht willige diennste zuvor, Gnediger furst vnnd Herr, Wes am Jungst vergangnenn Sonntage nach Jacobi durch E. fgl.

Gnaden seien unsere schuldigen, über die Pflicht hinaus willigen Dienste zuvor. Gnädiger Fürst und Herr, was am jüngst vergangenen Sonntag nach Jacobi (1. August) durch Euer Fürstlichen Gnaden

2

Rath vnnd Cannzlar Johann Feig vonn Lichtenaw, vnnd annder E. fgl. dienere mit zuthatt vnnser beider Burgermeister vnnd Saltzgrebenn, Innhalts einer darüber gesatztenn Noteln mit M.

Rat und Kanzler Johann Feig von Lichtenau und andere Diener Euer Fürstlichen Gnaden unter Mitwirkung unserer beiden Bürgermeister und Salzgrafen, laut einer darüber aufgesetzten Notel, mit M.

3

Jeorge Behmenn vonn Nurnbergk der Kunste halber alhier vf dem Soltzbronn zusetzenn vnnd zuverwalttenn, allen theilenn vnnd Herschafftenn zu gutem vnnd nutz, welches auch Gott der almechtig in gluck gnediglich furdern wolle, gehanndelt, habenn wir dem genommenen abscheidt nach, als auch gleichesfals ehrgenanntter Cannzlar ann E. fgl. gelanngenn zulassenn, ann vnnser mitverwanndtenn die pfenner, so viel der solches dismahls aus beweglichenn vrsachenn wissenn mussen, getragenn vnnd furgehaltenn, vnnd seindt dieselbigenn des alles wie verzeichnet zufriedenn,

Jeorge Behm von Nürnberg wegen der Kunst, die hier auf dem Salzbrunnen einzusetzen und zu verwalten ist, allen Teilen und Herrschaften zu Gutem und Nutzen — was auch Gott der Allmächtige gnädig zum Glück fördern wolle —, verhandelt worden ist, das haben wir dem genommenen Abschied gemäß — wie es auch gleichfalls der ehrengenannte Kanzler an Euer Fürstlichen Gnaden gelangen lassen wollte — an unsere Mitverwandten, die Pfänner, soweit diese solches diesmal aus beweglichen Ursachen wissen müssen, getragen und vorgehalten, und dieselben sind mit dem allem, wie verzeichnet, zufrieden

4

vnnd Irs theils, darmit das Saltzwerck gefordert, vnnd in dem zwischen E. fgl. vnnd den pfennernn der Sohlenn halbenn zugewinnenn kein Irthumb enndtstehenn möge, nachzukommenn willig, vnnd habenn es,

und ihrerseits, damit das Salzwerk gefördert werde und darin zwischen Euer Fürstlichen Gnaden und den Pfännern wegen der zu gewinnenden Sole kein Irrtum entstehen möge, nachzukommen willig, und haben es,

5

darmit der sachenn fernner Nachgetrachtet vnnd das Saltzwergk gefordert E. fgl. vnangezeigt nicht mögenn lassenn, vnd wollenn E. fgl. sampt der Jungenn Herschafft Gott dem almechtigenn in gluckseligem Christlichem Regiment bevehlenn, Datum Dinstags nach Vincula Petri Anno 40.Läuft auf der nächsten Seite weiter

damit der Sache weiter nachgetrachtet und das Salzwerk gefördert werde, Euer Fürstlichen Gnaden nicht unangezeigt lassen mögen, und wollen Euer Fürstliche Gnaden samt der jungen Herrschaft Gott dem Allmächtigen in glückseligem christlichem Regiment befehlen. Gegeben am Dienstag nach Vincula Petri (3. August) im Jahr 1540.

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