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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 582

Der Weg zur Verpachtung · S. 582 · Bl. 288v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 582

Bl. 288vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedermassenn einsehenns zuhabenn, vnnd Innhalt gerürtes vertrages das Regiment in Bodenn zubestellenn, Damit solcher Irrungenn vorkommenn, vnnd ein mahl vor alle abgeholffenn, auch der nutz des Saltzwercks in dem zu E.

dergestalt Einsehen zu haben und laut des berührten Vertrages das Regiment in Sooden zu bestellen, damit solchen Irrungen vorgebeugt und ein für alle Mal abgeholfen werde, auch der Nutzen des Salzwerks darin zu Euer

2

F.

Fürstlichen

3

G. gerechtigkeit, desgleichenn vnns den pfennernn mit enndtzogenn, Sonndernn dadurch E. f. gl.

Gnaden Gerechtigkeit, desgleichen uns, den Pfännern, nicht entzogen, sondern dadurch Euer Fürstlichen Gnaden

4

Cammer, als wohl geschehenn kann, wo Ime recht vorgestanndenn, der gemeine nutz dieses Furstennthumbs, vnnd auch wir die pfenner in der zeitlichenn narung gebessert, das wir auch durch vnnser vielfaltigs Suppliciren,

Kammer, so gut es geschehen kann, wo ihm recht vorgestanden wird, der gemeine Nutzen dieses Fürstentums und auch wir, die Pfänner, in der zeitlichen Nahrung gebessert werden; dass wir auch durch unser vielfältiges Supplizieren

5

vnnd dem auffgerichtenn vertrage gemes allein vnd nichts annders gesucht, Solches kompt aber vnns armenn aller vor nicht, vnnd wirdt nun erst von E.

und dem aufgerichteten Vertrag gemäß allein und nichts anderes gesucht haben. Solches kommt aber uns Armen allen nicht zugute, und es wird nun erst von Euer

6

F.

Fürstlichen

7

G. darvor anngesehenn vnnd verstanndenn, als das wir durch vnnser vielfaltigs, vnnd sonnderlich vnnser Jüngst gethann schreibenn, E. f. gl. zu Iniurijren oder zuschmehenn, in vorhabenn sein solttenn, Nein gnediger furst vnnd Herr, solche vngnadt wölle Gott der allmechtig vber vnns armenn nicht verhenngenn, noch vbergehenn lassenn, das wir E. f. gl. als vnnser anngebornenn naturlich Lanndtsfurstenn, nicht alleine [übergeschrieben: als] beschützer vnnd beschirmern des Saltzwercks sonnder auch vnnser vnnd aller vnnser narungenn, schmehenn, oder vor vnns zuschmehen gedennckenn, oder in willenn sein, viel weniger gethann habenn soltenn, Sonndernn mögent sich E. f. gl. des zu vnns versehenn, wo einer oder mehr vnnser geselschafft, vnnd vnnder vnns, vnnd solches gemüts, auch vns wissenntlich were, als wir doch Gott lob niemanndt vermerckt,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Gnaden dafür angesehen und verstanden, als ob wir durch unser vielfältiges und besonders unser jüngst getanes Schreiben in dem Vorhaben sein sollten, Euer Fürstliche Gnaden zu injuriieren (beleidigen) oder zu schmähen. Nein, gnädiger Fürst und Herr, solche Ungnade wolle Gott der Allmächtige über uns Arme nicht verhängen noch ergehen lassen, dass wir Euer Fürstliche Gnaden als unseren angeborenen natürlichen Landesfürsten, nicht allein [übergeschrieben: als] Beschützer und Beschirmer des Salzwerks, sondern auch unser und all unserer Nahrung, zu schmähen oder vor uns zu schmähen gedenken oder im Willen haben, viel weniger getan haben sollten; sondern Euer Fürstliche Gnaden mögen sich dessen zu uns versehen, wo einer oder mehrere unserer Gesellschaft und unter uns solchen Gemüts und uns das bekannt wäre — wie wir doch, Gott sei Lob, niemanden bemerkt haben —,

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