Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 578
Der Weg zur Verpachtung · S. 578 · Bl. 286v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 578
Bl. 286vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteLiebenn Getrewenn, Wir habenn Ewer schreibenn, welches datum stehet Mittwochenns nach Oculi dis scheinenndenn Jars, enndtpfanngenn, verlesenn, vnd Innhalts verstanndenn, das ihr vns nun die furgeschlagene guetliche mittell, furschlege, vnnd hanndelung, genntzlich vnnd zumahl, auch allenthalbenn, wie ewer schreibenn meldet, aufgesagtt vnnd abgeschlagenn, Ist vns nit zuwiedder, dann solchs ist euch in solcher guetlichenn hanndelung zugelassen, auch vnnser meinung nit annders gewesenn, dann aller dinge gnediglich vnnd guetlich mit euch zu vberkommenn, Das aber ihr die Pfenner in ewerm schreibenn, vnnd in solcher gnedigenn vnnd guetlichenn hanndelung vnns mit solchenn hefftigk vnnd schmelichenn worttenn annziehenn thutt1, als soltenn wir euch etwas zugesagt, verschriebenn, vnnd das nit gehaltenn habenn, oder vnndernn schein der gnadenn euch vns das ewer zupringenn, oder zubeengstigenn vnnderstehenn, des hettenn wir vns zu euch, als vnnsernn gelobtenn geschwornenn, gar nit versehenn,
Liebe Getreue, wir haben euer Schreiben, dessen Datum am Mittwoch nach Oculi (3. März) dieses laufenden Jahres steht, empfangen, verlesen und seinem Inhalt nach verstanden, dass ihr uns nun die vorgeschlagenen gütlichen Mittel, Vorschläge und Handlung gänzlich und zumal, auch allenthalben, wie euer Schreiben meldet, aufgesagt und abgeschlagen habt. Das ist uns nicht zuwider, denn solches ist euch in solcher gütlichen Handlung zugelassen, und auch unsere Meinung ist nicht anders gewesen, als in allen Dingen gnädiglich und gütlich mit euch übereinzukommen. Dass aber ihr, die Pfänner, in euerm Schreiben und in solcher gnädigen und gütlichen Handlung uns mit so heftigen und schmählichen Worten anzieht, als hätten wir euch etwas zugesagt und verschrieben und das nicht gehalten, oder als unterstünden wir uns, unter dem Schein der Gnade euch das Eure zu nehmen oder euch zu beängstigen, dessen hätten wir uns zu euch als unseren gelobten Geschworenen gar nicht versehen;
vnns wirdet auch das von euch wieder die pillichkeit vergeblich auffgelegtt, dann wir habenn vns, vnnser gethanenn zusage, auch des vfgerichtenn vertrages in allewege Furstlich vnnd vnuerweislich gehaltenn, Dieweil aber diese hohe Iniurien dermassenn gestalt, das vnns dieselbenn vngerechtfertiget zu[übergeschrieben: ge2[?]]duldenn, keins wegs gelegenn sein will, vnnd damit aber wir in dem niemandts vnrecht thun, vnschuldigenn beschwerenn, der ohn zweiuell viel vnnder euch seindt, So habenn wir bedacht,Läuft auf der nächsten Seite weiter
uns wird auch das von euch wider die Billigkeit vergeblich aufgelegt, denn wir haben uns hinsichtlich unserer getanen Zusage und auch des aufgerichteten Vertrages in jeder Weise fürstlich und unverweislich gehalten. Da aber diese hohen Injurien (Beleidigungen) so beschaffen sind, dass es uns keineswegs gelegen sein will, dieselben ungerechtfertigt zu [übergeschrieben: ge[?]]dulden, und damit wir aber darin niemandem Unrecht tun und keine Unschuldigen beschweren, deren es ohne Zweifel viele unter euch gibt, so haben wir bedacht,
Unsichere Lesungen
- thutt — Wortende mit Zusatzstrich
- ge — Übergeschriebenes klein, unklar