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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 564

Der Weg zur Verpachtung · S. 564 · Bl. 279v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 564

Bl. 279vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seiteenndtlich vff dem bewilligten vertrage zuberauhenn1, vnnd alle anndere vnnderhanndtlung genntzlich abzuschreibenn, enndtschlossen, vnnd beuohlenn, wie nachstehet, Volget das abschreibenn der letztenn vnnderhanndelung, vnnd fürgeschlagenenn mittell.

endlich auf dem bewilligten Vertrag zu beruhen und alle andere Unterhandlung gänzlich abzuschreiben, beschlossen und befohlen, wie nachsteht. Es folgt das Abschreiben (die Absage) der letzten Unterhandlung und der vorgeschlagenen Mittel.

2

Durchleuchtiger Hochgeborner Furst E. f.

Durchlauchtiger, Hochgeborener Fürst, Euer Fürstlichen

3

G. seindt vnnsere schuldige, alzeit bereit vnnderthenige dinste zuuor, Gnediger Herr, alle wir ein: vnnd auslenndische Pfenner des Saltzwercks in Sodenn, vor E. f. gl.

Gnaden seien unsere schuldigen, allzeit bereiten untertänigen Dienste zuvor. Gnädiger Herr, wir alle, die ein- und ausländischen Pfänner des Salzwerks in Sooden, vor Euer Fürstlichen Gnaden

4

Stadt Allenndorff gelegenn, so viel dero Itzo Montags nach Oculi persönlich, vnnd durch Ire Volmacht, hier zu Allenndorff gewesenn, hettenn wohl gehofft, E. f. gl. wurdenn gnediglich, aus Christlichem vnnd Furstlichem gemut, damit E. f. gl.

Stadt Allendorf gelegen, so viele von uns jetzt am Montag nach Oculi (1. März 1540) persönlich und durch ihre Vollmacht hier zu Allendorf gewesen sind, hätten wohl gehofft, Euer Fürstliche Gnaden würden gnädiglich, aus christlichem und fürstlichem Gemüt, mit dem Euer Fürstliche Gnaden

5

Gott lob reichlich begabt, beherziget haben, Wes vnns armenn annfennglich auff erst gehaltenem tage zu Cassell, in beysein der darzu gezogenn Ritter: vnnd Lanndtschafft dieses Furstennthumbs vonn E.Läuft auf der nächsten Seite weiter

mit denen Gott sei Lob Euer Fürstliche Gnaden reichlich begabt sind, beherzigt haben, was uns Armen anfänglich auf dem zuerst gehaltenen Tag zu Kassel, im Beisein der dazu gezogenen Ritter- und Landschaft dieses Fürstentums, von Euer

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  1. zuberauhenn — Lesung unsicher, zuberuhenn?

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