Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 546
Der Weg zur Verpachtung · S. 546 · Bl. 270v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 546
Bl. 270vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteSo sehenn wir vor gut ann, allein gemeinenn Pfennernn zu gut, das diese guetliche hanndelung nicht abgeschlagenn, sonndernn der Termin besucht werde, So konnenn wir den hanndell dismahls nicht weitter erhaltenn, Wo ihr nun dismahls nit erscheinen, wirdt es zu weitter tagsatzung schwerlich zubringenn sein, denn sfgl enndtlich gesagt, Wo ihr nit erscheinenn,
so sehen wir es für gut an, allein den gemeinen Pfännern zugute, dass diese gütliche Handlung nicht abgeschlagen, sondern der Termin besucht werde; so können wir den Handel diesmal nicht weiter erhalten. Wo ihr nun diesmal nicht erscheint, wird es schwerlich zu einer weiteren Tagsatzung zu bringen sein, denn Seine Fürstlichen Gnaden haben endlich gesagt: Wo ihr nicht erscheint,
Wolt sfgl. den annlas so wir mit grossem vleis erhaltenn, nit enndernn, Souiel die drey vonn den pfennernn gebettene Beysitzer betrifft, hatt sfgl. zugelassenn, vnnd die beschriebenn,
wollen Seine Fürstlichen Gnaden den Anlass, den wir mit großem Fleiß erhalten haben, nicht ändern. Soviel die drei von den Pfännern erbetenen Beisitzer betrifft, haben Seine Fürstlichen Gnaden es zugelassen und sie beschrieben.
das woltenn wir euch guter meinung nit verhaltenn, vnnd euch vor vnnser personn freundtlich zudienenn, seindt wir willigk vnnd geneigt, Datum Cassell am Montage purificationis Mariæ Anno 40.
Das wollten wir euch in guter Meinung nicht vorenthalten, und euch für unsere Person freundlich zu dienen sind wir willig und geneigt. Gegeben zu Kassel am Montag Mariä Lichtmess (2. Februar) im Jahr 1540.
Dieweil nun sfgl. die auslenndischenn vnnd vnnpartheische vnnderhenndtler, darauff vorgerurte Instruction der pfenner enndtlich gestelt, nit hat wellenn gestattenn, So seindt derowegenn abermahls die nechstgesessene Pfenner Innerhalb der Zeit beschriebenn wordenn, vnnd sampt den Innwonenten Pfennernn vor gut anngesehenn, dieweil sfgl.
Weil nun Seine Fürstlichen Gnaden die auswärtigen und unparteiischen Unterhändler, auf welche die vorberührte Instruktion der Pfänner endlich gestellt war, nicht haben gestatten wollen, so sind deswegen abermals die nächstgesessenen Pfänner innerhalb der Zeit beschrieben worden und haben samt den einwohnenden Pfännern es für gut angesehen — weil Seine Fürstlichen Gnaden
Laut hieuor geschriebener Missiuen etliche Beysitzer im Furstennthumb gesessenn zur handelung beschriebenn, das als dann nachmahls wie vorangezeigt, gütliche hanndtlung solte verfolgt werdenn, vnd habenn demnach etliche Inhalts volgender Instruction von Ihrer aller wegenn zu solcher hanndtlung abgeferttiget.
laut der hiervor geschriebenen Missive etliche im Fürstentum gesessene Beisitzer zur Handlung beschrieben haben —, dass alsdann nachmals, wie vorangezeigt, die gütliche Handlung verfolgt werden solle, und haben demnach etliche nach Inhalt folgender Instruktion von ihrer aller wegen zu solcher Handlung abgefertigt.