Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 543
Der Weg zur Verpachtung · S. 543 · Bl. 269r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 543
Bl. 269rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Nota Vnnd wiewohl vnnser gnediger Furst vnnd Herr die gutliche hanndelung vf die vorgeschlagene mittell der Lanndtstendt, dergestalt wie sich gemeine Pfenner erbottenn, vnd vnndertheniglich gebettenn, enndtlich abgeschlagenn, alles Innhalts hiervor verzeichnetenn schrifftenn, vnnd wiederschrifftenn, So habenn doch nachmahls sfgl. diener Jost Vercker1 vnnd Henrich Muldener gemelte gutliche handelung, bey etlichenn der Pfenner, mit nahmenn Geißlarnn Schwannflugelnn2[?], Johann Schaffnit dem Eltern vnnd Johann Niedennstein wiederumb anngeregt, Welche dann weytter solchs ann gemeine Pfenner bracht, vnnd soviel bey Ihnenn erhaltenn, das sie nachmahls gutliche hanndelung, wie gemelt, verfolgenn wolttenn, vnnd solches Jost Verckernn vnnd Henrichenn Muldenernn wieder anngezeigt, die auch derselbenn bewilligung nach ein schrifftlichenn annlas vnnd Reuersal vonn vnnserm gnedigenn furstenn vnnd Herrnn vnnderschriebenn, vnnd versiegelt ausbracht, vnnd gemeinenn Pfennernn zugestelt,
Nota: Und wiewohl unser gnädiger Fürst und Herr die gütliche Handlung auf die vorgeschlagenen Mittel der Landstände, in der Gestalt, wie sich die gemeinen Pfänner erboten und untertäniglich gebeten haben, endlich abgeschlagen hat, alles nach Inhalt der hiervor verzeichneten Schriften und Gegenschriften, so haben doch nachmals Seiner Fürstlichen Gnaden Diener Jost Vercker und Henrich Muldener die gemeldete gütliche Handlung bei etlichen der Pfänner, mit Namen Geißlar Schwannflugel[?], Johann Schaffnit dem Älteren und Johann Niedenstein, wiederum angeregt; welche dann solches weiter an die gemeinen Pfänner gebracht und so viel bei ihnen erhalten haben, dass sie nachmals die gütliche Handlung, wie gemeldet, verfolgen wollten, und dies Jost Vercker und Henrich Muldener wieder angezeigt, die auch nach derselben Bewilligung einen schriftlichen Anlass und Revers, von unserem gnädigen Fürsten und Herrn unterschrieben und versiegelt, ausgebracht und den gemeinen Pfännern zugestellt haben;
Darauff auch die auslenndischenn Pfenner da zur zeit wiederumb alhier beschriebenn wordenn, Am heut Mitwochenn post trium Regum Anno 40. seindt alle ein vnnd auslenndische Pfenner, so damahls beschriebenn vf dem Rathaus bey einannder versamblet gewesenn, Welche, nach dem Ihnenn die vorgeschlagene mittell vnsers gnedigenn furstenn vnnd Herrenn allenthalbenn vorgehaltenn, enndtlich vnnd einmutiglich, bey Irer hievor mit D. verzeichnetenn instruction vnnd verlas desmahls beruhet,Läuft auf der nächsten Seite weiter
worauf auch die auswärtigen Pfänner zu der Zeit wiederum hierher beschrieben (einberufen) worden sind. Am heutigen Mittwoch nach Dreikönig (7. Januar) im Jahr 1540 sind alle ein- und auswärtigen Pfänner, die damals beschrieben waren, auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen, welche, nachdem ihnen die vorgeschlagenen Mittel unseres gnädigen Fürsten und Herrn allenthalben vorgehalten worden, endlich und einmütig bei ihrer hiervor mit D. verzeichneten Instruktion und ihrem Beschluss diesmal geblieben sind,
Unsichere Lesungen
- Vercker — Name, Lesung unsicher
- Schwannflugelnn — Name, Lesung unsicher