Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 542

Der Weg zur Verpachtung · S. 542 · Bl. 268v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 542

Bl. 268vBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteG. in Jungstenn vfgerichtenn vertrag vonn newes Confirmirt vnnd bestettigt, So kommet doch vnns glaubwirdig vor vnnd an, wie Er Johann Leunebach[?] Pfarher in Sodenn, die halbe pfann, darann er vnnd seine vorfahrenndt pfarhernn nichts dann Vsum fructum gehabt, vnnd hat E. f. gl. diener Johann Barthelmes Renndtmeister vbergebenn vnnd zugestellet habe, Welcher, nach dem er derhalbenn durch vnnsernn Saltzgrebenn beredt, sich vnnder anndernn vernehmenn hatt lassenn, Weil solche halbe pfanne, durch eine Supplication vonn ehegenannttenn pfarhernn E. f. gl. vfgetragen, vnd vbergebenn sey, davonn wisse er vor seine personn vff solche vnnser priuilegia gerechttigkeit vnnd erfordernn,

Gnaden im jüngst aufgerichteten Vertrag von neuem konfirmiert und bestätigt worden ist. So kommt uns doch glaubwürdig vor und an, wie Herr Johann Leunebach[?], Pfarrer in Sooden, die halbe Pfanne, an der er und seine Vorfahren, die Pfarrer, nichts als den Nießbrauch (usum fructum) gehabt haben, Euer Fürstlichen Gnaden Diener Johann Barthelmes, Rentmeister, übergeben und zugestellt habe; welcher, nachdem er deshalb durch unseren Salzgrafen angesprochen worden, sich unter anderem hat vernehmen lassen: Weil solche halbe Pfanne durch eine Supplikation von dem ehegenannten Pfarrer Euer Fürstlichen Gnaden aufgetragen und übergeben sei, so wisse er für seine Person auf solche Gerechtigkeit und Erfordern unserer Privilegien davon

2

ohnn sonnderlichenn E. f. gl. bevelch keins wegs abzustehenn, vnnd vnns wiederumb zuzustellenn, Derhalbenn ann E. f. gl. vnnser vnnderthenniges flehlichs bittenn, in annsehung des rechtenn vnnd der Erbarkeit E. f. gl. wollenn vnns Pfennernn, als den Echten vnnd rechtenn naturlichenn erbenn, vonn derowegenn sie alda ist, solche halbe pfanne, Irthumb zuverhutenn,

ohne besonderen Befehl Euer Fürstlichen Gnaden keineswegs abzustehen und sie uns wiederum zuzustellen. Deshalb ist an Euer Fürstliche Gnaden unser untertäniges, flehentliches Bitten: in Ansehung des Rechts und der Ehrbarkeit wollen Euer Fürstliche Gnaden uns Pfännern, als den echten und rechten natürlichen Erben, um derentwillen sie da ist, solche halbe Pfanne, um Irrtum zu verhüten,

3

wiederumb gnediglich vermöge vnnser Priuilegien, auch E. f. gl. confirmation nach, zustellenn vnnd zu hanndenn kommenn lassenn, Wollenn wir die Pfenner durch einenn tuglichenn procuratorn,

wiederum gnädiglich vermöge unserer Privilegien, auch nach Euer Fürstlichen Gnaden Konfirmation, zustellen und zu Händen kommen lassen; so wollen wir, die Pfänner, durch einen tauglichen Prokurator

4

als gefelle der halbenn pfannenn, ehegenantem pfarhernn, auch seinem nachkommenn reichenn behendigenn, vnnd Ihnenn derhalbenn zufriedenn stellenn, vnd klaglos machenn, Solches verdienenn wir vmb E.

die Gefälle der halben Pfanne dem ehegenannten Pfarrer, auch seinen Nachkommen, reichen und einhändigen und sie deshalb zufriedenstellen und klaglos machen. Solches verdienen wir um Euer

5

F.

Fürstlichen

6

G. vber schuldige pflichte, diennste, sonnderlich willigk, Datum Freitags post Luciæ Anno 39.

Gnaden über schuldige Pflichten und Dienste besonders willig. Gegeben Freitag nach Luzia (19. Dezember) im Jahr 1539.

7

E.

Euer

8

F.

Fürstlichen

9

G.

Gnaden

10

Vnnderthenigk Gemeine Pfenner des Saltzwergks vor Allenndorff.

untertänig, gemeine Pfänner des Salzwerks vor Allendorf.

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.