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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 531

Der Weg zur Verpachtung · S. 531 · Bl. 263r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Weg zur Verpachtung

S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 531

Bl. 263rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd zu denselbenn zu vermeidunge vnnkostenn, etliche Commissarien verordtnet, vor denenn alle vorgefallene beschwerunge vnd misuerstennde, bis zum beschlus vorgetragenn, vnnd darnach durch die Niedergesaztenn dem vertrage gemes daruber erkenndt, geurtheilt, enndtscheidenn vnnd vfgehabenn mögenn werdenn, Das verdienenn wir vmb E.

und zu denselben, zur Vermeidung von Unkosten, etliche Kommissare verordnet werden, vor denen alle vorgefallenen Beschwerungen und Missverständnisse bis zum Beschluss vorgetragen und danach durch die Niedergesetzten dem Vertrag gemäß darüber erkannt, geurteilt, entschieden und aufgehoben werden mögen. Das verdienen wir um Euer

2

G. vnnd G. in vnnderthenigkeit sonnderlich willigk Datum Sonntags post præsentationis Mariæ Anno 39.

Gnaden und Gunsten in Untertänigkeit besonders willig. Gegeben Sonntag nach Mariä Darstellung (23. November) im Jahr 1539.

3

E.

Euer

4

G. vnnd G.

Gnaden und Gunsten

5

Vnnderthenige, Gemeine Pfenner des Salzwergks vor Allenndorff.

untertänige gemeine Pfänner des Salzwerks vor Allendorf.

6

Ann sent2[?] Sonnabenndts post Catharinæ Anno quo supra Ist George Hebann3, geschworner Stadtbott alhier zu Allenndorff auff dem Rathause vor beidenn Rethenn erschienenn, vnnd hat volgennde schrifft vom Stadthalternn, Burgermeister vnnd Rath zu Marpurgk ann gemeine Pfenner ausganngenn, dem Salzgreuenn Johann Niedennstein behenndigt, mit nebenn Relation vnnd bericht, das er vff Dinstagk am tage Catharinæ des Morgenns vmb acht vhr, das Pergamenen Instrument reuocationis so Ime vonn gemeinen Pfennernn beuohlen, sampt der Innerwartenn Missiuen Georgenn vonn Colmitsch Stadthalter zu Marpurgk præsentiret, vnnd in eigene henndt gelieffert habe, Bittennde, ihme solcher liefferung gleubliche recognition mitzutheilenn, Darauff im mehrgenannter Stadthalter Inn die Herberg zugehenn, vnnd daselbst ein tagk oder zwenn vf antwort zuuerziehenn beuohlenn, welchem er also nachkommenn vnnd gelebt, Volgenndt Donnerstags, vmb acht oder Neun vhr vnngefehrlich,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Am Sankt[?] Sonnabend nach Katharina (29. November) im Jahr wie oben ist Georg Hebann, geschworener Stadtbote hier zu Allendorf, auf dem Rathaus vor beiden Räten erschienen und hat folgende Schrift, die vom Statthalter, Bürgermeister und Rat zu Marburg an die gemeinen Pfänner ausgegangen ist, dem Salzgrafen Johann Niedenstein eingehändigt, mit nebenstehender Relation und Bericht, dass er am Dienstag, dem Tag Katharina (25. November), des Morgens um acht Uhr das pergamentene Instrument der Revokation (instrumentum revocationis), das ihm von den gemeinen Pfännern anbefohlen worden war, samt der darin verwahrten Missive Georg von Colmitsch, Statthalter zu Marburg, präsentiert und in eigene Hand geliefert habe, mit der Bitte, ihm über solche Lieferung eine glaubwürdige Rekognition mitzuteilen. Darauf habe ihm der mehrgenannte Statthalter befohlen, in die Herberge zu gehen und daselbst einen Tag oder zwei auf Antwort zu warten, welchem er also nachgekommen und nachgelebt sei. Am folgenden Donnerstag (27. November), um acht oder neun Uhr ungefähr,

Unsichere Lesungen

  1. E. G. vnnd G. — Abkürzungen unsicher (Stelle im Wortlaut nicht eindeutig zuzuordnen)
  2. sent — Lesung unsicher
  3. Hebann — Name, Lesung unsicher

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