Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 515
Der Weg zur Verpachtung · S. 515 · Bl. 255r · Band 1
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Der Weg zur Verpachtung
S. 503–654 · Bl. 250r–324v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 515
Bl. 255rBd. 12. Buch · Der Weg zur VerpachtungFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen Seitein keine weise annfechttenn wollenn, Sonndernn stedt, fest, vnnd vnuerbrochen halttenn, Des Im erkundt habenn wir gemeine pfenner die Ernuestenn vnnd Ersamenn Asmus vonn Buttlar, Herrnn Henrich Löbern, Herrnn Conradt Iring, den Iungernn Hans von Sueenn1[?], Johann Stauffennbuel3, Luder Borckmann, Hans Neut2[?],
in keiner Weise anfechten zu wollen, sondern stet, fest und ungebrochen zu halten. Zu Urkund dessen haben wir, die gemeinen Pfänner, die Ehrenfesten und Ehrsamen Asmus von Buttlar, Herrn Henrich Löber, Herrn Conradt Iring, den Jüngeren Hans von Sueenn[?], Johann Stauffennbuel, Luder Borckmann, Hans Neut[?],
vnnd Curt Rulanndenn, dieser vnnser Instruction zuuersieglenn, gebettenn, Das wir Itztgenanttenn, also vf Ihr bitt gethann bekennenn, doch vnns vnnd vnnsernn erbenn ohn schadenn, Gebenn vnnd geschehenn zu Allenndorff, freytags post omnium Sanctorum Anno [et]c 39, Donnerstags post omnium Sanctorum Im Iare 39.
und Curt Ruland gebeten, diese unsere Instruktion zu besiegeln, was wir Jetztgenannten also auf ihre Bitte getan zu haben bekennen, doch uns und unseren Erben ohne Schaden. Gegeben und geschehen zu Allendorf, Freitag nach Allerheiligen (7. November) im Jahr 1539 etc., Donnerstag nach Allerheiligen (6. November) im Jahr 1539.
Ist Rulanndt Rulanndt amptmann zu Mundenn, in Iegennwerttigkeitt der ganntzenn versamblung gemeiner Pfenner vf dem Rathause zu Allenndorff erschienenn, vnnd hat vnnder anndernn erzalt, Inenn gelannge glaubwurdig ann, das er vonn gemeinen pfennernn, wiewohl er sie alweg treuwlich gemeint, darfur gehalttenn vnnd geachttet, als soltte er bey vnnserm Lanndtsfurstenn des vorgenommenenn gebaues zun Soden, ein annfennglicher anngeber vnnd mit vhrsacher gewesenn sein, Item es wurde gesagt, als soltte sein sohnn Doctor Iost zu Fritzlar etliche rede darzu dienlich, Ime als seinem eigenenn Vatternn, selbst habenn nachgeredt, Welches er sich zu den pfennernn wenigk Ia nichtts versehenn, werde sich auch im grundt der war heit seines verhoffenns nicht anderst[?], sey derohalben gemeint vnnd bedacht, sich hinfurtter der pfenner, auch Irer geselschafftenn, Rathschlegenn vnnd hanndtlung zueußernn, vnnd wolle darauff sein pfannentheil zun Sodenn, seinenn freundenn, vnnd ob es denenn nicht geliebtt, gemeinenn pfennernn sampt vnnd sonnderlich zuuerkauffenn feyl vnnd anngebottenn habenn, Im fall es gemeine Pfenner auch nicht habenn woltenn, woltte er sein bestes damit gedennckenn, dann er gedechtte solches pfannentheils halber keiner vngnadt, weniger schadenns zugewarttenn, vnnd begeret des in viertzehenn tagenn anntwort, Darauff im Johann Niedennstein aus beuelch der pfenner geanntworttet, Es wissenn gemeine pfenner solches argwones oder rede vnnder sich sonnderlich nicht zuerinnernn, Im fall aber das etwas wortte vonn etlichen vnnd sonnderlichenn personenn, Ime beruhst geredt, gebe der ganntzenn samblung nicht zuschaffenn, sonndern er als ein verstenndiger wurde sich Iegenn dem oder denenn der pilligkeit vnnd gebuer wohl zugehalttenn wissenn, Mitt bitt, er woltte sich der pfenner vnnd Irer geselschafft derhalbenn nicht eussernn, vnnd selbst verdechttigk machenn, anngesehenn das er der Heupter eins, so zu diesem newenn vfgerichttenn vertrag Rath vnnd that gebenn, vnnd het versieglenn helffenn, Rulanndt ist vf seinem furhabenn verharret, vnnd damitt abgetrettenn, Auff die letztenn anntwort schrifft, so die pfenner f.gl. bey dem Stadtschreiber zugeschickt, welcher Copia hiebeuor mitt A. bezeichnet, habenn f.gl. diese volgennde anntwort gebenn, Welche freytags am tag praesentationis Mariae vmb Vier vhr Iegennabenndt annkommenn, Philips vonn Gottes gnadenn Lanndtgraue zu Hessenn, Graue zu Catzenelnpogen [et]c vnnsernn liebenn Getreuenn, den gemeinen Pfennernn in Sodenn vor Allendorff ann der Werra [et]c liebenn Getreuenn, Wir habenn ewer anntwortt, so ihr vnns vf den Iungst zu Cassell abgenommenenn abschiedt, schrifftlich hapt zugeschickt empfanngenn, vnnd Innhalts verlesenn, Konnenn vnns aus solcher ewer anntwort nit wohl richttenn, noch daraus verstehenn, was ewer gemut sein will, das zu billicher vnnd fruchtbarer hinlegung, solcher kunfftigenn Irrung vnnd misuerstanndts also dienenn soltte, dann die Irrung so bishero vonn euch anngezogenn wordenn sein, hoffenn wir, durch der Lanndtschafft bescheidt vnnd vrtheil schon verfast, vnd werdenn dem Iungstenn bescheidt nach, so ihr nicht anders wollet, eröffnet werdenn mussenn, Was vnns beidenn teiln darin zu vnnd abgesprochenn wirdt, des mussenn wir gewarttenn, Wiewohl vnns wie ihr wisset lieber gewesenn wehre,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Ist Ruland Ruland, Amtmann zu Münden, in Gegenwart der ganzen Versammlung der gemeinen Pfänner auf dem Rathaus zu Allendorf erschienen und hat unter anderem erzählt, es gelange ihm glaubwürdig zu, dass er von den gemeinen Pfännern — wiewohl er es mit ihnen allezeit treulich gemeint habe — dafür gehalten und geachtet werde, als sollte er bei unserem Landesfürsten ein anfänglicher Angeber und Mitverursacher des vorgenommenen Baues zu Sooden gewesen sein; item, es werde gesagt, als sollte sein Sohn, Doktor Jost zu Fritzlar, etliche dazu dienliche Reden ihm, als seinem eigenen Vater, selbst nachgeredet haben; dessen er sich zu den Pfännern wenig, ja nichts versehen habe, und es werde sich auch im Grund der Wahrheit seines Verhoffens nicht anders[?] befinden; er sei deshalb gesonnen und bedacht, sich künftig der Pfänner, auch ihrer Gesellschaften, Ratschläge und Handlungen zu entäußern, und wolle darauf seinen Pfannenteil zu Sooden seinen Freunden, und wenn es denen nicht beliebte, den gemeinen Pfännern samt und sonders zu verkaufen feil und angeboten haben; falls die gemeinen Pfänner ihn auch nicht haben wollten, wolle er sein Bestes damit bedenken, denn er gedenke, solchen Pfannenteils halber keine Ungnade, noch weniger Schaden zu gewärtigen, und begehrte darauf in vierzehn Tagen Antwort. Darauf hat ihm Johann Niedenstein auf Befehl der Pfänner geantwortet: Die gemeinen Pfänner wüssten sich solchen Argwohns oder solcher Rede unter sich nicht besonders zu erinnern; falls aber etwa Worte von etlichen und einzelnen Personen ihn betreffend geredet worden seien, gehe das die ganze Versammlung nichts an, sondern er als ein Verständiger werde sich gegen den oder die nach Billigkeit und Gebühr wohl zu verhalten wissen; mit der Bitte, er wolle sich deshalb der Pfänner und ihrer Gesellschaft nicht entäußern und sich selbst verdächtig machen, angesehen dass er eines der Häupter sei, die zu diesem neuen aufgerichteten Vertrag Rat und Tat gegeben und ihn hätten besiegeln helfen. Ruland ist auf seinem Vorhaben verharrt und damit abgetreten. Auf die letzte Antwortschrift, welche die Pfänner Seinen Fürstlichen Gnaden durch den Stadtschreiber zugeschickt haben und deren Kopie hiervor mit A. bezeichnet ist, haben Seine Fürstlichen Gnaden diese folgende Antwort gegeben, welche am Freitag, dem Tag Mariä Darstellung (21. November), um vier Uhr gegen Abend angekommen ist: Philipp, von Gottes Gnaden Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen etc., unseren lieben Getreuen, den gemeinen Pfännern in Sooden vor Allendorf an der Werra etc. Liebe Getreue, wir haben eure Antwort, die ihr uns auf den jüngst zu Kassel genommenen Abschied schriftlich zugeschickt habt, empfangen und ihres Inhalts verlesen. Wir können uns aus solcher eurer Antwort nicht wohl richten noch daraus verstehen, was euer Gemüt sein will, das zu billiger und fruchtbarer Beilegung solcher künftigen Irrung und solchen Missverstands dienen sollte; denn die Irrungen, die bisher von euch angezogen worden sind, sind, wie wir hoffen, durch der Landschaft Bescheid und Urteil schon verfasst und werden dem jüngsten Bescheid nach, wenn ihr nicht anders wollt, eröffnet werden müssen. Was uns beiden Teilen darin zu- und abgesprochen wird, dessen müssen wir gewärtig sein. Wiewohl uns, wie ihr wisst, lieber gewesen wäre,
Unsichere Lesungen
- Sueenn — Name unleserlich, Zeilenanfang
- Neut — Name unsicher
- Stauffennbuel — Name unsicher