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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 492

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 492 · Bl. 243v · Band 1

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Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 492

Bl. 243vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitesonnderlich dieser zeit in der theurunge, doch hernach zu bessernn Jarenn vnnd zeittenn, der gemeinen Lanndtschafft notturfft hiedurch vnnbegebenn, Vnnd so fernne die gedachtenn pfenner solche mittell vnnd furschlege annehmenn werdenn, das als dann Hochgemelte sfgl. derselbigenn furbrachte Jegennclage auch gnedigklich fallenn lassenn sollte, Damit aber beide parthey aus solchenn Irrungenn vnnd gemeinschafft gennzlichenn bracht wurdenn,

besonders zu dieser Zeit in der Teuerung, doch hernach zu besseren Jahren und Zeiten der gemeinen Landschaft Notdurft hierdurch unbenommen. Und sofern die genannten Pfänner solche Mittel und Vorschläge annehmen werden, dass alsdann hochgemelte Seine Fürstlichen Gnaden die von ihr vorgebrachte Gegenklage auch gnädiglich fallen lassen sollte. Damit aber beide Parteien aus solchen Irrungen und aus der Gemeinschaft gänzlich gebracht würden,

2

So habenn wir fur gut anngesehenn, solche mittell furzuschlagenn, dadurch sfgl. vnnd Ihnenn Erblich vnnd ewigklich zu gnediger vnnd vnnderthenniger vereinigunge geholffenn wurde, Nemblich wie die hernach gesazt werdenn,

so haben wir es für gut angesehen, solche Mittel vorzuschlagen, wodurch Seiner Fürstlichen Gnaden und ihnen erblich und ewiglich zu gnädiger und untertäniger Vereinigung geholfen würde, nämlich wie sie hernach gesetzt werden:

3

Das die pfenner vnnserm gnedigenn Herrnn, Ire pfannentheil Salzwerck, Sodenn, Gehölze, vnnd alles was zu Irem theil gehört, Erblich zustelletenn, vnnd vf nehist Quartal Lucie einreumptenn vnnd abtrettenn, vnnd das sfgl.

Dass die Pfänner unserem gnädigen Herrn ihre Pfannenteile, Salzwerk, Sooden, Gehölz und alles, was zu ihrem Teil gehört, erblich zustellten und auf das nächste Quartal Luciä (13. Dezember) einräumten und abträten, und dass Seine Fürstlichen Gnaden

4

Inenn darJegenn ein bestimpte Summa geldes, vonn einer Jedenn pfannenn Jerlich, vnnd vonn Quatempern zu Quatempern reichenn liess, mit einer namhafften Hauptsumma, wie mann derselbigenn zufriedenn werdenn möchtte abzulösenn, also das solch Salzwerck in Sodenn gannz in sfgl. hanndt kommenn möchtte, Vnd damit die pfenner vf die bezahlunge der Pension nichtt warttenn, oder darumb manen dörfftenn, So sollte ein kaste verordenet werdenn, darzu die pfenner die schlussel mit habenn solttenn, In welchenn die Winnunge, so von der pfennertheil gefielenn, vonn stundt ann verhinderunge geworffenn werdenn solttenn, vnnd zu einer Jedenn Quatemper sollte der kaste geschlossenn, vnnd einem Jedenn Pfenner sein anntheil der gedingten Summa bezahlt werdenn, Were dann vbrig geldt, hette sfgl. dasselbe zu sich zunehmenn, manngelte darann, das muste sein furstlich G. zulegenn, Es sollte auch sfgl. die pfenner nach notturfft vnnd erkanndtnus,Läuft auf der nächsten Seite weiter

ihnen dagegen eine bestimmte Summe Geldes von einer jeden Pfanne jährlich und von Quatember zu Quatember reichen ließe, mit einer namhaften Hauptsumme, wie man dieselbe zufriedenstellend ablösen könnte, sodass solches Salzwerk in Sooden ganz in Seiner Fürstlichen Gnaden Hand kommen möchte. Und damit die Pfänner auf die Bezahlung der Pension nicht warten oder darum mahnen müssten, so sollte ein Kasten verordnet werden, zu dem die Pfänner die Schlüssel mit haben sollten, in welchen die Gewinne, die von den Pfännerteilen anfielen, von Stund an ohne Verhinderung geworfen werden sollten, und zu einem jeden Quatember sollte der Kasten geschlossen und einem jeden Pfänner sein Anteil der bedungenen Summe bezahlt werden. Wäre dann Geld übrig, hätte Seine Fürstlichen Gnaden dasselbe zu sich zu nehmen; mangelte es daran, das müsste Seine Fürstliche Gnaden zulegen. Es sollte auch Seine Fürstlichen Gnaden die Pfänner nach Notdurft und Erkenntnis,

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