Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 481
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 481 · Bl. 238r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 481
Bl. 238rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteItzigenn gnedigenn begerenn nach hiemit die Jenigenn, so von gemeiner Pfenner wegenn, als Scheidtsrichtter Innhalt des vertrags, vonn der Ritterschafft vnnd Stettenn darzu verordenet vnnd gegebenn sein sollenn, mit nahmen von der Ritterschafft Friderich Trott, Ebaldt vonn Baumbach Licentiaten,
jetzigem gnädigen Begehren nach hiermit diejenigen, die von der gemeinen Pfänner wegen als Schiedsrichter nach Inhalt des Vertrags von der Ritterschaft und den Städten dazu verordnet und gegeben sein sollen, mit Namen von der Ritterschaft Friderich Trott, Ebaldt von Baumbach, Lizentiat,
vnnd Adolph Rauwenn1, vonn Stettenn Johann Lantzenn Burgermeister zu Hombergk, Johann Blannckennhein2 Burgermeister zu Marpurgk, vnnd Henrichenn Goltschmidt Burgermeister zu Eschwe, Mit vnnderthenniger vleissiger bitt, dieselbenn aus furstlicher Obrigkeit, vonn richts vnnd rechts wegenn, nebenn E. f. gl.
und Adolph Rauwe, von den Städten Johann Lantze, Bürgermeister zu Homberg, Johann Blanckennhein, Bürgermeister zu Marburg, und Henrich Goltschmidt, Bürgermeister zu Eschwege, mit untertäniger, fleißiger Bitte, dieselben aus fürstlicher Obrigkeit, von Gerichts und Rechts wegen, neben Euer Fürstlichen Gnaden
Verordenntenn, darzu zum furderlichsten vermöge des vertrags Jegenn Eschwe oder Allenndorff verschreibenn, verfertigenn vnnd niedersetzenn, damit wir aller vorgefallener beschwerung vnnd misuerstandts durch Ire erkantnus, vermöge des vertrags mögenn enndtnommenn vnnd geradet werdenn.
Verordneten dazu aufs Förderlichste vermöge des Vertrags nach Eschwege oder Allendorf zu beschreiben, abzufertigen und niederzusetzen, damit wir aller vorgefallenen Beschwerung und Missverständnisse durch ihr Urteil vermöge des Vertrags entnommen und beraten werden mögen.
G. gnedige anntwort, vnns fernner darnach zurichttenn, vnnderthenig bittennde, verdienenn wir vmb E. f.
Gnaden gnädige Antwort, um uns weiter danach zu richten, untertänig bittend, verdienen wir dies um Euer Fürstliche
G. vberschuldige pflichte, dinste, vngespartes guts vnnderthenig gerne Datum Sonnabendts post Dionysij Anno 39.
Gnaden über die schuldigen Pflichten und Dienste hinaus mit ungespartem Gut untertänig gern. Gegeben am Samstag nach Dionysii (11. Oktober) im Jahr 1539.
Unsichere Lesungen
- Rauwenn — Namensendung unsicher
- Blannckennhein — Namensform unsicher