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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 473

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 473 · Bl. 234r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 473

Bl. 234rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedas wir vnnser vnnd vnnsers Furstennthumbs Ehr vnnd nuz, den der almechtige Gott des ortts reichlich verluhenn hatt, doch ohnn schadenn Jedermans, nit zuruck stellenn könnenn, damit dann der kunfftig hanndell dermassenn furgenommenn, damit niemanndt vernachteiligt werde, So ist vnnser beuelch, das du die pfenner vnnd burger zu Allendorff gemeiniglich vnnder der Glocken zusammenn forderst, vnnd den pfennernn in beysein der anndernn diese meinung ann sagest, das sie nicht allein die Izige vornembstenn vnnd beamptenn Pfenner |: die vielleichtt nicht den gemeinenn oder des armenn manns nuzenn suchenn :| Sonnder auch ezliche aus den gemeinenn pfennernn anncher verordenest, damit dieselbigenn auch hörenn vnnd vernehmenn mögenn, ob Inenn zuschaden oder zu vnns,

dass wir unsere und unseres Fürstentums Ehre und Nutzen, den der allmächtige Gott an diesem Ort reichlich verliehen hat, doch ohne jedermanns Schaden, nicht zurückstellen können, damit dann die künftige Verhandlung so vorgenommen werde, dass niemand benachteiligt werde, so ist unser Befehl, dass du die Pfänner und Bürger zu Allendorf allgemein unter der Glocke zusammenforderst und den Pfännern im Beisein der anderen diese Meinung ansagst, dass sie nicht allein die jetzigen vornehmsten und beamteten Pfänner |: die vielleicht nicht den Nutzen der Gemeinen oder des armen Mannes suchen :| sondern auch etliche aus den gemeinen Pfännern hierher verordnen, damit dieselben auch hören und vernehmen mögen, ob ihnen zum Schaden oder zu unserem,

2

vnnd durch wen gehanndelt werde, vnnd obs gut sey vmb die dinge so Itzo der Zehenn alb vnnd des vfschüttenns halbenn in Irrung schwebenn, also sich in dannck1[?], wiederwertigkeit vnnd beschwerung, auch selbst in nachteil vnnd schadenn zufurenn, vnd Inn zulassen, vnnd damit also vonn Irer aller wegenn etliche, die auch in Irer annkunfft allenn gemeinenn pfennernn zusamenn bericht thun,

und durch wen gehandelt werde, und ob es gut sei, sich wegen der Dinge, die jetzt wegen der zehn Albus und des Aufschüttens in Irrung schweben, so in Undank[?], Widerwärtigkeit und Beschwerung, auch selbst in Nachteil und Schaden zu führen und hineinzulassen, und damit also von ihrer aller wegen etliche, die auch bei ihrer Rückkunft allen gemeinen Pfännern zusammen Bericht erstatten,

3

hergeschickt werdenn, dann wir Je nit geneigt sein mit vnnserm armenn Vnderthan, zu rechttenn, oder das zusuchenn, das wir nit fug haben solttenn, vnnd solchs also mit vleis hanndelnn,

hergeschickt werden; denn wir sind keineswegs geneigt, mit unserem armen Untertan zu rechten oder das zu suchen, wozu wir kein Recht haben sollten, und solches also mit Fleiß zu verhandeln,

4

damitt es dermassenn vorgenommenn werde, das wirdt vnns, gemeinenn pfennernn, vnnd sonnst Jedermann zu gutem reichenn, vnnd geschicht darann vnser beuehlich vnnd zuuersichtig meinung.

damit es so vorgenommen werde, dass es uns, den gemeinen Pfännern und sonst jedermann zum Guten gereiche; und darin geschieht unser Befehl und zuversichtliche Meinung.

5

Datum Cassell Donnerstags nach Michaelis anno 39.

Gegeben zu Kassel am Donnerstag nach Michaelis (2. Oktober) im Jahr 1539.

6

Philips Zu Hessenn sst.

Philipp zu Hessen, sst.

7

Johan Feyge Cantzlar.

Johann Feige, Kanzler.

8

Dedit Montags post Francisci Deudt2[?] die aus: vnnd Innlenndischenn pfenner gemeinlich vff dem Rathause beyeinannder versamblet gewesenn, vnnd habenn nach vleissiger hin vnnd wieder bewegung enndtlich vnnd einmutiglich dahin geschlossenn, das sie den anngesetzten tagk der vngeuehrlichenn verhör durch Ire gesambten ersuchen lassenn wollenn, doch mit dem beding,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Dedit (übergeben) am Montag nach Francisci (6. Oktober) Deudt[?]; da sind die aus- und inländischen Pfänner allgemein auf dem Rathaus beieinander versammelt gewesen und haben nach fleißiger Erwägung hin und her endlich und einmütig dahin beschlossen, dass sie den angesetzten Tag der ungefährlichen Verhandlung durch ihre Gesandten besuchen lassen wollen, doch mit der Bedingung,

Unsichere Lesungen

  1. dannck — Wortanfang unklar
  2. Deudt — Lesung unsicher

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