Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 453
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 453 · Bl. 224r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 453
Bl. 224rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Erste Buch.
Fortsetzung von der vorigen SeiteMontags am tage Bartholomæi habenn die gesamdtenn Saltzgrebenn sfgl. zu Friedewaldt antroffenn, vnd die Supplication anntwort sfgl. behenndigt, darauff sie sfgl. nach essenns vorgenommenn,
…Am Montag, dem Tag Bartholomaei (24. August), haben die gesandten Salzgrafen Seine Fürstlichen Gnaden zu Friedewald angetroffen und die Supplikationsantwort Seiner Fürstlichen Gnaden behändigt, worauf Seine Fürstlichen Gnaden sie nach dem Essen vorgenommen
vnnd annfenglich mit volgenndenn worttenn begegenet, Dieweil die pfenner nicht alle in bestimpter zeit den vertragk versiegelt, so wolle sfgl. auch Chuer1[?] habenn dennselbigenn zuhalttenn oder nichtt.
und ihnen anfänglich mit folgenden Worten begegnet sind: Weil die Pfänner nicht alle in bestimmter Zeit den Vertrag besiegelt hätten, so wollten Seine Fürstlichen Gnaden auch die Wahl[?] haben, denselben zu halten oder nicht.
Darauff Johann Widennstein sfgl. geantwort, das der vertragk den erstenn tagk als er volnzogenn, vonn allen Pfennernn, so darin verleibt volnkomblich vnnd bis vff diesenn tagk versieglet, es sey aber hernachmahls nach volnziehung des vertragk ein Reuers sfgl.
Darauf hat Johann Widennstein Seiner Fürstlichen Gnaden geantwortet, dass der Vertrag am ersten Tag, als er vollzogen wurde, von allen Pfännern, die darin einverleibt sind, vollkommen und bis auf diesen Tag besiegelt worden sei; es sei aber hernach, nach Vollziehung des Vertrags, ein Revers von Seiner Fürstlichen Gnaden
Secretarien Jost Verkernn2[?] den Pfennernn zuuersieglen zugestalt wordenn, des doch vormahls im vertragk niemahls gedacht, das auch vonn Ihnenn allenn, ausgenommenn zweyen Edelleutenn versieglet, Vnnd wiewohl die erst darin bedenken gehapt, werenn sie doch vff sfgl. erfordernn das zuuersieglenn willigk, Demnach hat sfgl. die vbergebene anntwort zu hanndenn genommenn, vnnd gefragt, Was die pfenner mitt dem Reuers wollenn gemeint habenn, Darauff Johann Widennstein geantworttet, vnnd vnderthe nig gebettenn, sfgl. wollenn es nit dahin achtenn, als das die pfenner Inen mistrawenn, sonndernn allenn kunfftigenn Irthumb zuuerkommenn, damit hiernechst nit gesagt muge werdenn, das die pfenner in dem, das sie Jezt sfgl. zu ehrenn vnnd gnedigem gefallenn, etwas weitter dann der vertragk mitbringt, bewilligt, vnnd damit aus dem aufgerichttenn vertrag geschrittenn habenn solttenn, betenn sie des vonn sfgl. gnedige sicherung, Dagegenn sfgl. diese meinung vorgewanndt, das sfgl. des Sohlenn ziehenns halbenn in keinem wege erkendtnus leidenn wollte, aber vmb die anndernn artickel mögenn sfgl. erkenndtnus wohl gedüldenn, doch sollen sie nicht gedennckenn, das Ihnenn sfgl. die zu richter setzenn wolle, die sie gernn hettenn, als Stadthaltern vnnd Cantzlarnn, dann sfgl. sey bericht, das die Pfenner denselbenn geschennckt sollenn habenn, das sie nicht vff sfgl. sonndernn vff der pfenner seittenn sein sollen, sonndernn wolle Inenn die setzenn, die das nicht erkennenn werdenn, das sie meinenn, Hierauff Johann Widennstein abermahls vnderthenig gebettenn, sfgl. wollte den artickuln des Sohlennziehens gnediger bedennckenn, dann derselbig sfgl. der leidtlichste, vnnd am wenigstenn beschwerlich, vnnd könntte sfgl. denselbenn liederlich wege findenn, das er dem vertrag gemes möchte gehalttenn werdenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Sekretär Jost Verkernn[?] den Pfännern zu besiegeln zugestellt worden, dessen doch vormals im Vertrag niemals gedacht worden sei, der auch von ihnen allen, ausgenommen zwei Edelleuten, besiegelt worden sei; und wiewohl diese zuerst darin Bedenken gehabt hätten, wären sie doch auf Seiner Fürstlichen Gnaden Erfordern willig, das zu besiegeln. Demnach haben Seine Fürstlichen Gnaden die übergebene Antwort zu Händen genommen und gefragt, was die Pfänner mit dem Revers gemeint haben wollten. Darauf hat Johann Widennstein geantwortet und untertänig gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollten es nicht dahin achten, als ob die Pfänner ihnen misstrauten, sondern es geschehe, um allem künftigen Irrtum zuvorzukommen, damit hernach nicht gesagt werden könne, dass die Pfänner in dem, dass sie jetzt Seiner Fürstlichen Gnaden zu Ehren und gnädigem Gefallen etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, bewilligt hätten, damit aus dem aufgerichteten Vertrag geschritten sein sollten; darüber bäten sie von Seiner Fürstlichen Gnaden gnädige Sicherung. Dagegen haben Seine Fürstlichen Gnaden diese Meinung vorgebracht, dass Seine Fürstlichen Gnaden wegen des Soleziehens in keiner Weise eine Erkenntnis leiden wollten; aber wegen der anderen Artikel möchten Seine Fürstlichen Gnaden eine Erkenntnis wohl dulden, doch sollten sie nicht denken, dass Seine Fürstlichen Gnaden ihnen die zu Richtern setzen wollten, die sie gern hätten, wie Statthalter und Kanzler, denn Seinen Fürstlichen Gnaden sei berichtet, dass die Pfänner denselben Geschenke gemacht haben sollten, damit sie nicht auf Seiner Fürstlichen Gnaden, sondern auf der Pfänner Seite sein sollten; sondern sie wollten ihnen die setzen, die das nicht erkennen würden, was sie meinen. Hierauf hat Johann Widennstein abermals untertänig gebeten, Seine Fürstlichen Gnaden wollten den Artikel des Soleziehens gnädiger bedenken, denn derselbe sei für Seine Fürstlichen Gnaden der leidlichste und am wenigsten beschwerlich, und Seine Fürstlichen Gnaden könnten dafür leicht Wege finden, dass er dem Vertrag gemäß gehalten werden könnte.
Unsichere Lesungen
- Chuer — Wortbild unklar, wohl Kür
- Verkernn — Name, Anfangsbuchstabe unsicher