Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 450
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 450 · Bl. 222v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 450
Bl. 222vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch.
Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd seine wohl gut meinung darzu sagenn, vnd zum bestenn mit anrathenn helffenn möchttenn, Vnd wiewohl allennthalbenn befundenn, das der Landtsfurst wie aus hiebeuor sfgl.[?] zugeschicktenn Registrirten schrif tenn zuersehenn, etwas weitters dann der vertragk mitpringt, begert vnd furgenommenn, habenn sie doch allesampt nach notturfftiger bewegung allerley sachenn einmutiglich verabscheidet, dahin gerathenn vnd beschlossenn, das sie sfgl. zu vnderthenigem diennst, vnd gnedigem gefallenn, nit aus pflicht,
…und seine wohlgemeinte Meinung dazu sagen und zum Besten mit anraten helfen möchte. Und wiewohl allenthalben befunden wurde, dass der Landesfürst, wie aus den zuvor von Seiner Fürstlichen Gnaden[?] zugeschickten registrierten Schriften zu ersehen ist, etwas Weiteres, als der Vertrag mit sich bringt, begehrt und vorgenommen hat, haben sie doch allesamt nach notdürftiger Erwägung allerlei Sachen einmütig verabschiedet, dahin geraten und beschlossen, dass sie Seiner Fürstlichen Gnaden zu untertänigem Dienst und gnädigem Gefallen, nicht aus Pflicht,
sonnder aus vnnderthenigkeit die zwen Monat, so sein f. gl. in schrifftenn begert, still gestanndenn habenn wollenn, doch dem vfgerichttetenn vnnd bewilligtenn Furstlichenn vertrage, daraus sie in keinem oder Artickel1[?] getretten,
sondern aus Untertänigkeit die zwei Monate, die Seine Fürstlichen Gnaden in Schriften begehrt haben, stillgestanden haben wollen, doch dem aufgerichteten und bewilligten fürstlichen Vertrag, aus dem sie in keinem oder Artikel[?] getreten sind
oder denselbenn begebenn haben wollenn, In alwegk vnnabbruchlich vnnd ohn schadenn, Vnnd demnach beide Saltzgrebenn Johann Widennstein vnd Johann Kasselmann ann sfgl. mit volgender Supplication anntwort abgefertiget, Durchleuchtiger Hochgeborner Furst vnnd Herr, E.
oder denselben aufgegeben haben wollen, in jeder Weise unabbrüchlich und ohne Schaden. Und demnach haben sie beide Salzgrafen, Johann Widennstein und Johann Kasselmann, an Seine Fürstlichen Gnaden mit folgender Supplikationsantwort abgefertigt: Durchlauchtiger, hochgeborener Fürst und Herr, Euer
G. schreibenn, des datum stehet Mittwochenn post Kiliani dieses lauffenndenn Jars, habenn wir vnderthenig enndtpfanngenn vnnd verlesenn, vnnd wollenn E.
Gnaden Schreiben, dessen Datum am Mittwoch nach Kiliani dieses laufenden Jahres steht, haben wir untertänig empfangen und verlesen und wollen Euer
G. zu vnderthenigem diennst, vnnd gnedigem gefallenn, die zwene Monat in gedult vnnd stille gestanndenn habenn wollenn, doch das wir durch diese nachlassung vnd bewilligung aus dem aufgerichtenn vnnd bewilligten vertrag,Läuft auf der nächsten Seite weiter
Gnaden zu untertänigem Dienst und gnädigem Gefallen die zwei Monate in Geduld und Stille gestanden haben, doch so, dass wir durch diese Nachlassung und Bewilligung aus dem aufgerichteten und bewilligten Vertrag
Unsichere Lesungen
- Artickel — Wortbild unklar, evtl. anders