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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 417

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 417 · Bl. 206r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 417

Bl. 206rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Räthe denselbigenn begrifft sfgl. verlesenn, vnnd sfgl habe denselbigenn zu enndernn, Dieweil dann der Pfenner Reuers, noch nicht alle versiegelt, vnnd der vertragk nicht volnkommenn volnzogenn, So wolle auch sfgl. bhuer1 habenn, denselbigenn zuhalten oder nicht, darumb protestirt, vnnd dem Cannzlar Mußfuller2 solche protestation zu signiren beuohlenn, vnd zu den gesanndtenn gesagt, das sagt ewerm Herrnn, Dennach hat Johann Riedennstein vnderthenig gebetten,

Räte denselben Entwurf Seiner Fürstlichen Gnaden verlesen hätten und Seine Fürstliche Gnaden denselben zu ändern habe; weil dann die Reverse der Pfänner noch nicht alle besiegelt seien und der Vertrag nicht vollkommen vollzogen sei, so wollten auch Seine Fürstliche Gnaden sich vorbehalten, denselben zu halten oder nicht; darum protestierten Sie und befahlen dem Kanzler Mußfuller, solche Protestation zu signieren, und sagten zu den Gesandten: „Das sagt eurem Herrn.“ Darauf hat Johann Riedenstein untertänig gebeten,

2

das sfgl. solch Ihr bedennckenn den Pfennernn auffs furderlichst, doch nach sfgl. gelegennheit, darnach sie sich zurichttenn, gnediglich zuschreibenn wolte lassenn, Hatt sfgl. geantwort, sie wehrenn Je nicht die vom Venedig,

dass Seine Fürstliche Gnaden solches Ihr Bedenken den Pfännern aufs Förderlichste, doch nach Seiner Fürstlichen Gnaden Gelegenheit, gnädig schreiben lassen wollten, damit sie sich danach richten könnten. Seine Fürstliche Gnaden haben geantwortet, sie wären ja nicht die von Venedig;

3

solttenn in vierzehenntagenn oder vier wochenn wiederumb annsuchenn, Vnnd ist diese hanndtlunge geschehenn, in beysein Sigmundt vonn Boyneburgk, Stadthalters, Jorgenn Nußpickers3 Cannzlars, Alexannder vonn der Thannen, Johann Barthelmes, Henrich Muldeners vnnd Johann Schwalbachs.

sie sollten in vierzehn Tagen oder vier Wochen wiederum ansuchen. Und diese Verhandlung ist geschehen im Beisein von Sigmund von Boyneburg, Statthalter, Jörgen Nußpicker, Kanzler, Alexander von der Thann, Johann Barthelmes, Heinrich Muldener und Johann Schwalbach.

Unsichere Lesungen

  1. bhuer — Lesung unsicher
  2. Mußfuller — Name, Lesung unsicher
  3. Nußpickers — Name, Lesung unsicher

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