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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 411

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 411 · Bl. 203r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 411

Bl. 203rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteSaltzwergk nieder zulegenn[?], Darauff Johann Niedennstein geantwort, sie wüstenn vonn keinem abscheide, der Ihne schrifftlich were zugestelt, es solttenn auch S.

Salzwerk niederzulegen[?]. Darauf hat Johann Niedenstein geantwortet, sie wüssten von keinem Abschied, der ihnen schriftlich zugestellt worden wäre; es sollten auch Seine

2

Fgl. nicht daruor achttenn, noch gleuben, das die Pfenner S.

Fürstliche Gnaden nicht dafürhalten noch glauben, dass die Pfänner Seiner

3

Fgl.

Fürstlichen Gnaden

4

Saltzwergk oder nutzung geneigtt1[?] werenn zuuerhindernn, dann wo S.

Salzwerk oder Nutzung zu verhindern geneigt[?] wären; denn wenn Seine

5

Fgl. der sachenn grundtlich vnnd recht bericht, wurde S.

Fürstliche Gnaden über die Sache gründlich und recht berichtet würden, würden Seine

6

Fgl. in warheit befinden, das die Pfenner keiner anndernn gestalt, dann allein Irer hohenn vnmeidtlichenn notturfft halbenn, anzusuch2[?] benotigenn3[?] hettenn, Mitt vnnderthenniger bitt, Dieweil gemeine Pfenner, nicht annders noch weitters, dann allein was der vertragk mitbrechte Supplicirten, S.

Fürstliche Gnaden in Wahrheit befinden, dass die Pfänner in keiner anderen Gestalt als allein wegen ihrer hohen, unvermeidlichen Notdurft anzusuchen[?] genötigt[?] gewesen seien; mit untertäniger Bitte, weil die gemeinen Pfänner nichts anderes noch weiteres, als allein was der Vertrag mit sich brächte, supplizierten, Seine

7

Fgl. woltte solchs in gnadenn vonn Ihne annehmenn, vnnd sie desselbigenn nicht verdennckenn, Wiederumb hatt S.

Fürstliche Gnaden wollten solches in Gnaden von ihnen annehmen und es ihnen nicht verdenken. Wiederum haben Seine

8

Fgl. anngehabenn, vnnd gefragt, Was dann sonnstenn vor artickell werenn, darinne die Pfenner beschwert, vnnd dieselbigenn anzuzeigenn, vnnd zuerzehlenn begert, Darauff Johann Nüdennstein4[?] geantwort, es hetten S.

Fürstliche Gnaden angehoben und gefragt, was denn sonst für Artikel wären, in denen die Pfänner beschwert seien, und begehrt, dieselben anzuzeigen und zu erzählen. Darauf hat Johann Nüdenstein[?] geantwortet, es hätten Seine

9

Fgl. dieselbigenn artickell albereit, beidt schrifftlich vnnd mundtlich, aus vbergebener Supplication vnnd gethanem bericht, ohnn zweiuell notturfftig verstanndenn, vnnd wolte S.

Fürstliche Gnaden dieselben Artikel bereits, sowohl schriftlich als auch mündlich, aus der übergebenen Supplikation und dem getanen Bericht ohne Zweifel hinreichend verstanden, und er wollte Seiner

10

Fgl. in vnnderthenigkeit nicht vergenn, das sie der beschwertenn artickell halbenn zuhanndlenn, weitter keinenn beuelch, sonnder allein S.Läuft auf der nächsten Seite weiter

Fürstlichen Gnaden in Untertänigkeit nicht verbergen, dass sie wegen der beschwerten Artikel zu verhandeln keinen weiteren Befehl hätten, sondern allein, Seiner

Unsichere Lesungen

  1. geneigtt — Lesung unsicher
  2. anzusuch — Endung mit Schnörkel gekürzt
  3. benotigenn — Wort undeutlich
  4. Nüdennstein — S. 410 Niedennstein

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