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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 402

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 402 · Bl. 198v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 402

Bl. 198vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitedas sie sich nach anndernn Heusenn vnnd wonungenn vmbsehenn wollenn, vf das die Pfenner Ire behausungenn, vnnd Berckfriede Inne haben, vnnd Ire Knechtte soviel desto bequemblicher behalten mögenn, Darauff der Renndtmeister geantwort vnnd gebettenn, das die Pfenner bis nach den Pfingst Heilgenntagenn, gedult tragenn wolttenn,

dass sie sich nach anderen Häusern und Wohnungen umsehen wollen, damit die Pfänner ihre Behausungen und Bergfriede innehaben und ihre Knechte umso bequemer behalten mögen. Darauf hat der Rentmeister geantwortet und gebeten, dass die Pfänner bis nach den Pfingstfeiertagen Geduld tragen wollten;

2

als dann solltenn zweÿ Heuse auf des Fürstenn seÿttenn aufgericht vnnd gebawett werdenn, darin acht oder Neun Knechtte wohnenn vnd erhalttenn werdenn möchttenn, als dann solltenn auch die Knechtte, so vf des Fürstenn seÿttenn arbeittenn, der Pfenner behausungen reumenn, vnnd vff Fgl. seittenn ziehenn.

dann sollten zwei Häuser auf des Fürsten Seite aufgerichtet und gebaut werden, in denen acht oder neun Knechte wohnen und erhalten werden könnten; dann sollten auch die Knechte, die auf des Fürsten Seite arbeiten, die Behausungen der Pfänner räumen und auf Seiner Fürstlichen Gnaden Seite ziehen.

3

Zum sechstenn, Nach dem sich der Renntmeister hören hat lassenn, Wo die Pfenner Anndres Grittengen1 sein Haus nit bezahlenn wurdenn, oder wolttenn, woltte er Grittenngenn, das Haus vff der Pfenner seittenn abzubrechenn, vnnd vf des Fürstenn seittenn zusetzenn erlaubenn, darvor die Pfenner gebettenn, vnnd Ihnenn des artickels darüber sagennde, erinnert, Mitt [übergeschrieben: bitt] das er Ime annsagenn woltte, das er sein Haus den nachbarnn feÿle biete, vnnd nit vbersetze, als dann werde er ohn zweivell Kauffleute darzu bekommenn, vnnd des Hauses ohnne schadenn wolgelosen, Darauff der Renndtmeister geantwort, was in dem der vertragk mitbringt solle geschehenn, vnnd er wolle darüber keinenn hanndthabenn oder sterckenn, Zum siebenndenn, das Magnus Klinckerfus2 anngezeigt habe, wie das der Schultheis in Sodenn im anngesagtt, er solle dem Isenhütte den Hauffenn Holtzes, so Klawes Vrber gekaufft, vnnd im Bothe liegenn hatt lassenn, Inn vierzehenntagenn bezahlenn, oder er werde Ine Kalt legenn, Darvor auch die Pfenner gebettenn, das sich der Schultheis solches gebotts enndthalttenn, vnnd nicht vndernehmenn wolle, Darauff er geantwort, er habe gesagt, wolle Ime seine vierzehenn tage gebenn, vnnd keines Kaltlegers gedacht, Seit[?] Sonnabenndt nach Ascensionis Domini Habenn Clawes treiber, vnnd Hennckell Mors[?] vonn wegenn der Meister Knechtte zum Sodenn semptlichann Saltzgreven vnnd Warttenn begeret, vnnd gebettenn, das sie obgemelttenn Knechttenn furzu kommenn ein tage ernennenn wolttenn, dann sie hettenn etwas furzutragenn, daranne den Pfennernn vnnd Ihnenn gelegk wehre,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Zum sechsten, nachdem sich der Rentmeister hat hören lassen, wenn die Pfänner Andres Grittengen sein Haus nicht bezahlen würden oder wollten, wollte er Grittengen erlauben, das Haus auf der Seite der Pfänner abzubrechen und auf des Fürsten Seite zu setzen, haben die Pfänner davor gebeten und ihn an den Artikel, der darüber spricht, erinnert, mit [übergeschrieben: der Bitte,] dass er ihm ansagen wolle, dass er sein Haus den Nachbarn feilbiete und nicht versetze; dann werde er ohne Zweifel Kaufleute dafür bekommen und das Haus ohne Schaden gut loswerden. Darauf hat der Rentmeister geantwortet, was der Vertrag darin mit sich bringe, solle geschehen, und er wolle darüber hinaus niemanden handhaben oder stärken. Zum siebten, dass Magnus Klinckerfus angezeigt habe, wie der Schultheiß in Sooden ihm angesagt habe, er solle dem Isenhütte den Haufen Holzes, den Klawes Vrber gekauft und in der Kote hat liegen lassen, in vierzehn Tagen bezahlen, oder er werde ihn kaltlegen (ihm das Sieden verbieten). Auch davor haben die Pfänner gebeten, dass sich der Schultheiß solchen Gebots enthalten und es nicht unternehmen wolle. Darauf hat er geantwortet, er habe gesagt, er wolle ihm seine vierzehn Tage geben, und habe an kein Kaltlegen gedacht. Am[?] Sonnabend nach Christi Himmelfahrt (17. Mai) haben Clawes Treiber und Henckel Mors[?] von wegen der Meisterknechte zu Sooden sämtlich von Salzgrafen und Warten begehrt und gebeten, dass sie den obengenannten Knechten einen Tag benennen wollten, an dem sie vorkommen könnten, denn sie hätten etwas vorzutragen, woran den Pfännern und ihnen gelegen wäre.

Unsichere Lesungen

  1. Grittengen — Eigenname, Lesung unsicher); Mitt / bitt (Korrektur, Zuordnung unklar
  2. Klinckerfus — Eigenname unsicher

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