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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 393

Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 393 · Bl. 194r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Verhandlungen und Zwischenfälle

S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 393

Bl. 194rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)

Das Ander Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteNun ist dieser Sitzell alt vnnd vnuermüglich schwerenn arbeit auszurichttenn, darzu auch zu arm den schadenn zutragenn, denn seine Gütherrnn Ires bawes halbenn verwarloset, Darumb vnderthenig wir bittenn E.

Nun ist dieser Sitzel alt und unvermögend, schwere Arbeit auszurichten, dazu auch zu arm, den Schaden zu tragen, den seine Gutsherren wegen ihres Baues verwahrlost haben. Darum bitten wir untertänig, Euer

2

F.

Fürstliche

3

G. wolle zwischenn beiden theilen, vff eine gnedige verhörunge einenn gnedigenn stille standt machenn, vnnd der Diezell der verweisung bis solannge verschonet, auch vnser weiber der Gebanmenn1[?] nit beraubet werdenn,

Gnaden wolle zwischen beiden Teilen bis zu einer gnädigen Verhörung einen gnädigen Stillstand machen, und dass der Diezel bis dahin mit der Verweisung verschont bleibe und auch unsere Weiber der Hebamme[?] nicht beraubt werden;

4

das lohnn vonn Got nehmenn, Zu dem wollenn wirs vber alle schuldige pflicht gernne verdienenn, vmb gnedige anntwortt bittennde, Datum Donnerstags nach Calixti Anno ꝛc2[?] 39.

dafür mögen Sie den Lohn von Gott nehmen; zudem wollen wir es über alle schuldige Pflicht hinaus gern verdienen, um gnädige Antwort bittend. Gegeben am Donnerstag nach Calixti (16. Oktober) im Jahr etc.[?] 1539.

5

E.

Euer

6

F.

Fürstlichen

7

G. vnderthenige Hermann Pflandt3[?] Schultheis, Schöffen vnnd ganntze gemeine zu Bodenn vor allendorff an der Werra, Vff diese vorgehennde vnngegrundte Supplication, so Schultheis, Schöffen vnnd gemeine zu Bodenn, von wegen Diezell Chürlings anngelanngenn habenn lassenn, dagenn gemeine Pfenner kurtzlich, das sie Diezeln seiner erdichttenn vnuermuglicheit, damit er sein mutwillig furnehmenn zu defendiren vnderstehet, zu grunde nicht gestenndige sein, dann er habe Je vorm halbenn Jare zuuor, da Ime seine gutherrnn eine Vererunge[?] vff seine pflicht geschannkt, vnnd das Both trewlich zuuerwalttenn beuohlenn vnnd eingethann, gar keine vnuermuglicheit seins leibs anngezeigt, noch geclagtt, So Ime aber die vnuermuglicheit gesteckt, hatt sichs Jederzeit aus seiner anntwort, auch Itzo vbergebener Supplication augennscheinlich befundenn, sonnderlich da gesetzt, das Ime die gutherrnn — 4 fl. gebottenn, die er anntzunehmenn, vnnd Ine lennger zu dienenn verwilliget Darauff die Gutherrnn sagenn, sie sein nicht in abredenn, das sie Diezelnn, doch vff mitwissenn der Pfenner, vnnd mehr vmb glimpffs dann pflicht willenn Vier guldenn gebottenn, Er habe aber nit weniger denn — 5 fl. nehmen wollenn, sey auch darauff verharret,Läuft auf der nächsten Seite weiter

Gnaden untertänige Hermann Pflandt[?], Schultheiß, Schöffen und ganze Gemeinde zu Sooden vor Allendorf an der Werra. Auf diese vorstehende unbegründete Supplikation, die Schultheiß, Schöffen und Gemeinde zu Sooden wegen Diezel Chürlings haben anbringen lassen, sagen die gemeinen Pfänner kurz, dass sie dem Diezel seine erdichtete Unvermögenheit, mit der er sein mutwilliges Vorhaben zu verteidigen unternimmt, im Grunde nicht zugestehen; denn er habe ja vor einem halben Jahr, als ihm seine Gutsherren eine Verehrung[?] auf seine Pflicht geschenkt und ihm die Kote treulich zu verwalten befohlen und übergeben hatten, gar keine Unvermögenheit seines Leibes angezeigt noch geklagt. Was ihm aber die Unvermögenheit wirklich bedeutet, hat sich jederzeit aus seiner Antwort und auch aus der jetzt übergebenen Supplikation augenscheinlich gezeigt, besonders wo gesetzt ist, dass ihm die Gutsherren 4 Gulden geboten hätten, die er anzunehmen und ihnen länger zu dienen eingewilligt habe. Darauf sagen die Gutsherren, sie seien nicht in Abrede, dass sie dem Diezel, doch mit Mitwissen der Pfänner und mehr um des Glimpfes als der Pflicht willen, vier Gulden geboten hätten; er habe aber nicht weniger als 5 Gulden nehmen wollen, sei auch darauf beharrt

Unsichere Lesungen

  1. anmenn — Gebammen/Hebammen; Buchstaben unklar
  2. ꝛc — Kürzel vor 39 unklar
  3. Pflandt — Familienname unsicher

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