Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 385
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 385 · Bl. 190r · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 385
Bl. 190rBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Annder Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteSecretarien eine forme des eidts, welchenn Jre knechtte Jerlichenn zun Bodenn schwerenn sollenn, vbergebenn habenn, Mitt vnderthetiger bitt, das J. f. g. denselbigenn vmb verhüetung willenn künftiges misuerstanndts vnderschreibenn vnnd versiegelnn wolte, Darauff seine fürstliche gnadenn nach der ver lesung solches eidts, diese anntwort gegebenn, die Substantz des Eids wer wohl in sich nicht vnrecht, allein das er in der Ordenung vnförmlich gestelt, in dem das die Pfenner allennthalben forne, vnnd J. f. g. hindenn gesetzt sein, Darauff dem Canntzler denselbenn zu vbersehenn vnd formlich zusetzenn beuohlenn, vonn dem auch die Gesandenn, dem gegebenenn abscheide nach den eidt gefordert, vnnd nach dem er noch nicht gefertigt, Habenn die Gesanndtenn dem Canntzler zu vnderricht der sachenn anngezeigt, das sie kein andere forma des eidts, dann wie vbergebenn annzunemenn beuelch habenn, Derhalbenn gebetten, so baldt er dermassenn geferttigt, Jne zum fürderlichstenn zuzustellenn, Auff heut Monntag nach Scolastice Anno ut su. sendt Rudolff Schennck Lanndtvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes Renntmeister, vnnd Jost Becker Secretari, Jn Vrbann[?] Thüldenn Hause erschienenn, habenn die Pfenner fürfordernn lassenn, vnnd Jne aus beuelch des Fürstenn des Saltzmessens vnnd liefferns halbenn,
Sekretär, eine Form des Eides übergeben haben, den ihre Knechte jährlich zu den Koten schwören sollen, mit untertäniger Bitte, dass Seine Fürstliche Gnaden denselben zur Verhütung künftigen Missverständnisses unterschreiben und besiegeln wolle. Darauf haben Seine Fürstliche Gnaden nach der Verlesung dieses Eides diese Antwort gegeben: Die Substanz des Eides wäre wohl in sich nicht unrecht, allein dass er in der Anordnung unförmlich gestellt sei, indem die Pfänner allenthalben vorne und Seine Fürstliche Gnaden hinten gesetzt seien. Darauf wurde dem Kanzler befohlen, denselben durchzusehen und förmlich zu setzen, von dem die Gesandten auch, dem gegebenen Abschied nach, den Eid gefordert haben; und nachdem er noch nicht gefertigt war, haben die Gesandten dem Kanzler zur Unterrichtung der Sache angezeigt, dass sie Befehl hätten, keine andere Form des Eides anzunehmen als die übergebene; deshalb baten sie, ihn ihnen, sobald er dermaßen gefertigt sei, aufs Förderlichste zuzustellen. Am heutigen Montag nach Scholastica (17. Februar) im Jahr wie oben sind Rudolf Schenck, Landvogt zu Eschwege, Johann Bartelmes, Rentmeister, und Jost Becker, Sekretär, in Urban[?] Thüldens Haus erschienen, haben die Pfänner vorfordern lassen und ihnen aus Befehl des Fürsten wegen des Salzmessens und -lieferns
hanndelung wie volget furgeschlagenn, Daruff die so gesanndt gebettenn, das sie dem letzten abschiede zu Cassell nach bey dem verkauffe des Saltzes gehanndthabt werdenn möchttenn, vnnd es ffgl. seittenn, mit dem Saltzkauffe stille zuhaltenn, bisolanng das die Pfenner Ihr Saltz, Inhalt dem vertrage, verkaufft, vnnd abwerdenn, desgleichenn das Irenn Knechttenn die Ladegeste, wie bishero beschehenn, hinfurtter nicht möchten enndtzogenn werdenn, Wo sichs aber dann zutragen1[?] würde, das Irenn Saltz vbrigk vnnd liegen bliebe, So möchttenn sie deshalbenn hanndelunge, doch dem vertrage gemes, wohl duldenn vnd leidenn,
eine Verhandlung, wie folgt, vorgeschlagen. Darauf haben die Abgesandten gebeten, dass sie dem letzten Abschied zu Kassel gemäß beim Verkauf des Salzes gehandhabt werden möchten und dass man auf Seiner Fürstlichen Gnaden Seite mit dem Salzverkauf stillhalten möge, bis die Pfänner ihr Salz gemäß dem Inhalt des Vertrags verkauft und abgesetzt hätten; desgleichen, dass ihren Knechten die Ladegäste, wie es bisher geschehen ist, hinfort nicht mehr entzogen werden möchten. Wo es sich aber dann zutragen[?] würde, dass ihr Salz übrig und liegen bliebe, so möchten sie deshalb eine Verhandlung, doch dem Vertrag gemäß, wohl dulden und leiden.
Hierauff sie der Lanndtvogt trewlich gewarnnet, vnd solches Irs furhabenn, besser zubedennckenn erinnert, dann wo sie darauff verharrenn, würde ffgl. vervrsacht, sich deshalbenn, mit Ihnenn rechtfertigenn zulassenn, daraus Ine gros vngnadt, wie zubesorgenn, enndtstehenn möchtte, Welches freundtlichenn Warnnes sich die so gesanndt,
Hierauf hat der Landvogt sie treulich gewarnt und ermahnt, ihr Vorhaben besser zu bedenken, denn wenn sie darauf beharrten, würde Seine Fürstliche Gnaden veranlasst, sich deswegen mit ihnen rechtlich auseinanderzusetzen, woraus ihnen, wie zu besorgen sei, große Ungnade entstehen könnte. Für diese freundliche Warnung haben sich die Abgesandten
Jegen seiner Gestrennge hertzlich bedannckt, vnnd derowegen[?] die Räthe sampt dem verordentenn Ausschos heischenn lassenn, Welche darauff wie volget gerathschlagt, vnnd eintrechttiglich geschlossenn, Das sie es bey gethaner bitt vnnd anzeigung nachmahls bleibenn lassenn wollenn, vnnd nach dem sein Gestrennge, vonn f.Läuft auf der nächsten Seite weiter
bei Seiner Gestrengen herzlich bedankt und deswegen[?] die Räte samt dem verordneten Ausschuss zusammenrufen lassen, welche darauf wie folgt beratschlagt und einträchtig beschlossen haben, dass sie es bei der getanen Bitte und Anzeige nochmals bleiben lassen wollen; und nachdem Seine Gestrenge von Seiner Fürstlichen
Unsichere Lesungen
- zutragen — Wortende abgekürzt