Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 372
Verhandlungen und Zwischenfälle · S. 372 · Bl. 183v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Verhandlungen und Zwischenfälle
S. 362–502 · Bl. 179r–249v · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 372
Bl. 183vBd. 12. Buch · Verhandlungen und ZwischenfälleFaksimile (ORKA)Das Ander Buch
Fortsetzung von der vorigen SeiteVnnd ob sichs auch in dem liefferenn vnnd durch messen befünde, das mann das mas nit volkommenn, wie zuuor liefferenn konntte, vnnd daraus etwas Saltzes abgehenn, oder verlorenn würde, solche verlust wollenn gemeine Pfenner vnntter sich tragenn, vnnd Ire knechtte damit nit beschwerenn, Doch das sie vmb solchenn schadenn mit dem Lanndtsfurstenn Innhalt dem vertrage mögenn verglichenn werdenn, Item Ist beschlossenn, das Saltzgreuenn vnnd Warttenn, die Boderknechtte furfordernn, vnnd Ine wie sie sich hinfurtter in dem Saltzvffhebenn, vnnd messenn, wie hiebeuor gerurt, halttenn sollenn, annsagenn, Item das Saltzgreuenn vnnd Warttenn vleissig vffsehenns habenn sollenn, das einem Jeglichenn seiner schuldenn, vnnd annderer notturfftigenn gebrechenn halbenn Innhalt der Ordenung möge verholffenn werdenn, auch vnntter ampter, als Holtzfurster vnnd andere zubestellenn, Item Nach dem sie bisanhero bey dem Renthmeister vnnd anndernn Furstlichenn Verordenntten Irer gebrechenn halber, betreffenn Cuntzenn apell vnd Hannsenn Heynemann, etzlich mahl anngesucht, vnnd doch weder rath noch hülff erlanngenn mögen, Habenn der ausschos, Saltzgrebenn, vnnd Wartten beuohlenn, dieselbigenn artickell dem Lanndtvogtt vff sein annkunfft Ingleichenn fall annzuzeigenn,
Und wenn sich auch beim Liefern und Durchmessen fände, dass man das Maß nicht vollkommen wie zuvor liefern könnte und daraus etwas Salz abginge oder verloren würde, so wollen die gemeinen Pfänner solchen Verlust unter sich tragen und ihre Knechte damit nicht beschweren, doch so, dass sie wegen solchen Schadens mit dem Landesfürsten nach Inhalt des Vertrags verglichen werden mögen. Item: Es ist beschlossen, dass Salzgrafen und Warten die Bodenknechte vorfordern und ihnen ansagen, wie sie sich hinfort beim Salzaufheben und Messen, wie hiervor berührt, halten sollen. Item: dass Salzgrafen und Warten fleißig Aufsehen haben sollen, dass einem jeglichen wegen seiner Schulden und anderer notdürftiger Gebrechen nach Inhalt der Ordnung verholfen werden möge, auch Unterämter, wie Holzförster und andere, zu bestellen. Item: Nachdem sie bisher bei dem Rentmeister und anderen fürstlichen Verordneten wegen ihrer Gebrechen betreffend Kunz Apell und Hans Heynemann etliche Male angesucht und doch weder Rat noch Hilfe erlangen konnten, haben der Ausschuss, Salzgrafen und Warten befohlen, dieselben Artikel dem Landvogt bei seiner Ankunft in gleicher Weise anzuzeigen
vnnd derselbenn Rath vnnd enderung zubittenn, Montags nach purificationis Mariæ seindt Saltzgreuenn vnnd Warttenn, sampt den Verordenttenn ausschos gemeiner Pfenner bey eingewesenn, Haben Ire Saltzknechtte alle in sampt fürgehapt, vnnd mit Inen des Saltzmessenns vnnd liefferenns halben, allerhande notturfftigs geredt, vnnd gehandelt, vnnd seindt die knechte In Summa einhelligk darauff verharret, das Inen nit muglich das saltz ohne schadenn vfzuhebenn, viel weniger zuruck zumessenn, vnd solchs keinswegs bewilligenn, noch vnderstehen wollen, Darauff Saltzgreuenn vnnd Warttenn, sampt dem Verordenntten ausschos, wie hieuor beschlossenn,Läuft auf der nächsten Seite weiter
und um deren Rat und Änderung zu bitten. Am Montag nach Mariä Lichtmess (3. Februar 1539) sind Salzgrafen und Warten samt dem verordneten Ausschuss der gemeinen Pfänner beieinander gewesen, haben ihre Salzknechte alle insgesamt vorgehabt und mit ihnen wegen des Salzmessens und Lieferns allerhand Notdürftiges geredet und verhandelt; und die Knechte sind in Summa einhellig darauf verharrt, dass es ihnen nicht möglich sei, das Salz ohne Schaden aufzuheben, viel weniger zurückzumessen, und dass sie solches keineswegs bewilligen noch unternehmen wollen. Darauf haben Salzgrafen und Warten samt dem verordneten Ausschuss, wie hiervor beschlossen,