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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 209

Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 209 · Bl. 102r · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Anlass und die erste Verhandlung

S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 209

Bl. 102rBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteVnnd was also hier vom vnnserm[?] ausschos, auch derselbenn abgeferttigtenn beuelchhaber geschafft, vfgericht, bey den Vniuersiteten oder sonnst andern rechttuerstenndigenn in Rathe bericht, vnnd guten bedennckenn, erfahrenn, erlanngenn, vnnd bekommenn werdenn, sollenn vnnser verordenten ausschos, vnnder sich eins tags so zeitlich alse das vor dem anngesetztenn tage Sonnabends nach Esto mihi, geschehenn kann, vereynigenn, vns semptlich darzu gegenn Allenndorff erfordernn vnd beschreibenn, Wes sie sich vnnserm beuelch nach erkundet, erholet, vnnd ausgericht, daruon Relation thun, vnnd alse dann vnns enndtlich zuschliessenn, wie vnnd welcher gestalt, auch durch welche Personenn der anngesezte tage, beschicket vnnd besucht werdenn solle, vnnd was also vonn vnserm ausschos, in diesem vnserm beuelch vorgenommenn vnnd gehandelt,

und was also hiervon von unserem[?] Ausschuss, auch dessen abgefertigten Befehlshabern, geschafft, aufgerichtet, bei den Universitäten oder sonst anderen Rechtsverständigen an Rat, Bericht und gutem Bedenken erfahren, erlangt und bekommen werden wird, darüber soll unser verordneter Ausschuss sich untereinander auf einen Tag, so zeitig, wie das vor dem angesetzten Tag am Samstag nach Esto mihi (9. März) geschehen kann, vereinigen, uns sämtlich dazu nach Allendorf erfordern und einladen, davon Relation tun, was sie sich unserem Befehl nach erkundet, eingeholt und ausgerichtet haben, und alsdann mit uns endlich beschließen, wie und in welcher Gestalt, auch durch welche Personen der angesetzte Tag beschickt und besucht werden solle. Und was also von unserem Ausschuss in diesem unserem Befehl vorgenommen und gehandelt wird

2

vnnd Inen darunder etwas schadenns vnnd nachtteils enntstehenn, vnnd begegenenn wurde, denselbenn erkennenn vnnd wollenn wir gemeine Pfenner, Inen wie billich erlegenn, vnnd Ihnenn in alwege des schadtlos benehmenn, ohne geuerde Des zu vhrkundt habenn wir gemeine Pfenner, die Ernuestenn vnnd achtparnn, vnnsere mitpfenner Hansenn vom Tunzenborgk[?]1, vnnd Ernstenn von Bischofshausenn,

und ihnen darunter etwas an Schaden und Nachteil entstehen und begegnen würde, denselben erkennen und wollen wir gemeinen Pfänner ihnen, wie billig, erstatten und sie in jedem Fall dessen schadlos halten, ohne Gefährde. Dessen zu Urkund haben wir gemeinen Pfänner die ehrenfesten und achtbaren, unsere Mitpfänner Hansen vom Tunzenborgk[?] und Ernsten von Bischofshausen,

3

Job Ehrengeisenn Renndtmeister zu Hombergk [übergeschrieben: de], Curtenn Gutjarnn Vogt zu Rostenbergk[?]2, erbarnn Schuldenn[?]3 Burgermeister, vnnd Hansenn Reuthenn[?]4, diese vnnser gegebenn Instruction, mit Ihrem Pitschirnn,

Job Ehrengeisen, Rentmeister zu Homberg [übergeschrieben: de], Curten Gutjarn, Vogt zu Rostenbergk[?], den ehrbaren Schulden[?], Bürgermeister, und Hansen Reuthen[?], diese unsere gegebene Instruktion mit ihren Petschaften

4

vonn vnnser aller wegenn, zu versiegelnn gebettenn, das wir Jczt genannt[gestrichen: tenn], also vmb bitt willenn gethann, [gestrichen: bekennen], Geschehenn vnnd gebenn Montags nach Fabiani Anno 38.

von unser aller wegen zu besiegeln gebeten, was wir jetzt Genannten[gestrichen: ten] also um der Bitte willen getan haben, [gestrichen: bekennen]. Geschehen und gegeben am Montag nach Fabiani (21. Januar) im Jahr 1538.

Unsichere Lesungen

  1. Tunzenborgk[?] — Eigenname schwer lesbar; auch Einzenborgk oder Trinzenborgk möglich, Endung -borgk/-bergk mit Zierstrich
  2. Rostenbergk[?] — Ortsname; auch Rotenbergk lesbar (langes s oder t unklar)); [übergeschrieben: de] (kleines übergeschriebenes 'de' über Hombergk, wohl Korrektur zu 'Homberge'
  3. Schuldenn[?] — Eigenname unsicher, auch Thuldenn/Childenn lesbar, diakritisches Häkchen über dem u
  4. Reuthenn[?] — Eigenname, Anfangsbuchstabe R nicht ganz sicher); genannt[gestrichen: tenn] (Streichung erfasst die Buchstabenfolge ttenn am Wortende, Abgrenzung nicht ganz sicher); [gestrichen: bekennen] (gestrichenes Wort, Lesung unsicher, auch bekhemenn möglich); henn vnnd gebenn Montags nach (lange waagerechte Federzüge durch die Wörter; wohl Zierstriche, keine Tilgung

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