Salzbibel · Lesetext · 2. Buch
Das zweite Buch · S. 202
Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 202 · Bl. 98v · Band 1
Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.
Der Anlass und die erste Verhandlung
S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch
S. 202
Bl. 98vBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)Das ander Buch
Fortsetzung von der vorigen Seiteaber vonn wegenn der gehöltz, welche ffgl. zustehenn, will sich ffgl. gnedig gegenn Ihnenn erzeigenn, so nur[?] sie sich dergleichenn vnderthenig gegenn ffgl. haltenn, das sie spurenn solttenn einenn gnedigen Herrenn, Desgleichenn des siedenns vnnd des Saltzkauffs halbenn,
aber wegen der Gehölze, die Seinen Fürstlichen Gnaden zustehen, wollen sich Seine Fürstlichen Gnaden gnädig gegen sie erzeigen, wenn nur[?] sie sich desgleichen untertänig gegen Seine Fürstlichen Gnaden halten, sodass sie einen gnädigen Herrn spüren sollten; desgleichen des Siedens und des Salzkaufs halber
auch ordtnung mit Ihnenn machenn, vnnd ob Ihnenn Je1[?] Saltz liegenn pliebe, vnd nit abgehen woltte, so woltte ffgl. geldt darzu verordenenn, das das Saltz so Ihnenn liegenn bliebe, vnd nach der ordenung gesottenn were, bezahlt werden solle.
auch Ordnung mit ihnen machen, und wenn ihnen je[?] Salz liegen bliebe und nicht abgehen wollte, so wollten Seine Fürstlichen Gnaden Geld dazu verordnen, damit das Salz, das ihnen liegen bliebe und nach der Ordnung gesotten wäre, bezahlt werden solle.
Wo sie nun der meinung werenn, sich also wie obgemelt, mit ffgl. vnndertheniglichen zuuergleichenn, so werenn ffgl. auch darzu geneigt, vnnd wolttenn sich also Irem erbietenn gemes gnediglich erzeigenn[?],
Wenn sie nun der Meinung wären, sich so, wie oben gemeldet, mit Seinen Fürstlichen Gnaden untertäniglich zu vergleichen, so wären Seine Fürstlichen Gnaden auch dazu geneigt und wollten sich so ihrem Erbieten gemäß gnädiglich erzeigen[?],
Mitt vorbehalttunge, wo dieser Handell nit verglichenn wurde, diese schrifft zu extendiren, zu mindernn, zumehrenn vnnd alle Ire f.
mit Vorbehalt, falls diese Sache nicht verglichen würde, diese Schrift zu erweitern, zu mindern, zu mehren, und aller Ihrer Fürstlichen
Unsichere Lesungen
- Je — kurzes Wort vor 'Saltz', Lesung 'je' aus dem Zusammenhang, auch 'de' denkbar); diglich erzeigenn (stark verschliffen mit Kuerzungsschleife am Ende; Fortsetzung von 'gne=' der Vorzeile); f. G. (Abbreviatur mit Schlussschleife, Aufloesung des Buchstabenbestands unsicher