Zum Inhalt
salzbibel.deForschungsprojekt
Darstellung
Darstellung
Schriftgröße
Zeilenabstand
Farben
Kontrast
Bewegung
Schriftart

Alle Einstellungen mit Erläuterung

Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 174

Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 174 · Bl. 84v · Band 1

Ansicht
Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Anlass und die erste Verhandlung

S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 174

Bl. 84vBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen SeiteG. werdenn vnns arme leute, als Jre gehorsame Vnderthanenn, auch bey vnnsernn alttenn erlanngttenn her[übergeschrieben: ge]brachttenn gerechttigkeiten der Pfannen vnnd Salzwerck, alhier zu Allenndorff, wie bisher geschehenn, des wir vnns vnndertheniglich, Jegenn E. f. gl. bedannckenn, schutzenn vnnd hanndthabenn, Vnnd demnach, damit E. f. gl. in warhafftige erkundunge, solcher vnnser gerechttigkeitenn, kommenn mögen, So thun wir denselbigenn vnderthenigenn nachuolgenden, warhafftigenn bestenndigenn bericht kurzlich sagennde, das vnnsere vorfahrenn vnd wir, alhie weit lennger, dann vor zweyhundert Jarenn, bisannher in vbunge gewesenn, vnnd hergebracht, Das zu Allenndorff nicht mehr dann zwey vnd vierzigk Pfannenn gewesen, Wie Jhr dann auch vff diesem tag nit mehr dar seindt, vnnd ob sich wohl als mann geschriebenn hatt M. vnnd iiijco1 Jahr, Lanndtgraue Henrich seliger gedechttnus, mehr Pfannenn setzenn zulassenn, anngemast, So hatt sich doch sfgl. da zur zeit,

Gnaden werden uns arme Leute, als Ihre gehorsamen Untertanen, auch bei unseren alten, erlangten, her[übergeschrieben: ge]brachten Gerechtigkeiten der Pfannen und des Salzwerks hier zu Allendorf, wie bisher geschehen — wofür wir uns gegenüber Euer Fürstlichen Gnaden untertänig bedanken —, schützen und handhaben. Und demnach, damit Euer Fürstliche Gnaden in wahrhaftige Erkundung solcher unserer Gerechtigkeiten kommen mögen, so tun wir denselben untertänig den nachfolgenden wahrhaftigen, beständigen Bericht, kurz sagend: dass unsere Vorfahren und wir hier weit länger als seit zweihundert Jahren bis hierher in der Übung gewesen sind und hergebracht haben, dass zu Allendorf nicht mehr als zweiundvierzig Pfannen gewesen sind, wie ihrer denn auch an diesem Tag nicht mehr da sind; und obwohl sich, als man das Jahr 1400 geschrieben hat, Landgraf Heinrich seligen Gedächtnisses angemaßt hat, mehr Pfannen setzen zu lassen, so haben sich doch Seine Fürstlichen Gnaden zu jener Zeit

2

mit vnnserem vorfahrenn, enndtlich vnnd schließlich, vereiniget, vnnd vertragenn, vnnd also bewilliget, das keine Pfannenn mehr dahin gesatzt werdenn, Vnnd daruor vnsere vorfahrenn, vor sich vnnd Jhre Erbenn, sfgl. vnd derenn erbenn Jerlichenn funff vnndzwannzigk Vbene Salzes gebenn solttendt, Lauth sfgl. daruber gegebenn brieff vnnd siegell, wie aus dieser warhafftiger Copey, mit A. vermerckt, zubefindenn,

mit unseren Vorfahren endlich und schließlich vereinigt und vertragen und also bewilligt, dass keine Pfannen mehr dorthin gesetzt werden, und dass dafür unsere Vorfahren, für sich und ihre Erben, Seinen Fürstlichen Gnaden und deren Erben jährlich fünfundzwanzig Uben (Maß) Salz geben sollten, laut Seiner Fürstlichen Gnaden darüber gegebenem Brief und Siegel, wie aus dieser wahrhaftigen Kopie, mit A. vermerkt, zu befinden ist.

3

Welcher Contract vnd obligation zwischenn2 hochgedachttenn Furstenn Lanndtgrauenn Henrichenn seligenn vor sich vnnd sfgl. erbenn vnnd nachkommenn, vnnd vnnsere vorfahrenn, vor sich vnnd Jre erbenn, bewilligt, beredt, vnd beschloßenn, durch die nachuolgennden Lanndtgrauenn seliger vnnd miltter gedechttnus,

Welcher Kontrakt und welche Obligation, zwischen dem hochgedachten Fürsten Landgraf Heinrich selig, für sich und Seiner Fürstlichen Gnaden Erben und Nachkommen, und unseren Vorfahren, für sich und ihre Erben, bewilligt, beredet und beschlossen, durch die nachfolgenden Landgrafen seligen und milden Gedächtnisses

4

nicht allein in der gemeinenn weise vnnd formb bestettigett, sonndernn auch vfs neu bewilliget, das vnnsere vorfahrenn vnnd Jre Erbenn bey solcher gerechttigkeitt der Pfannenn pleibenn solttendt, Wie aus den Copien, mit B.Läuft auf der nächsten Seite weiter

nicht allein in der gemeinen Weise und Form bestätigt, sondern auch aufs Neue bewilligt worden ist, dass unsere Vorfahren und ihre Erben bei solcher Gerechtigkeit der Pfannen bleiben sollten, wie aus den Kopien, mit B.,

Unsichere Lesungen

  1. iiijco — Römische Zahl iiij mit hochgestelltem 'co' (vierhundert); Wiedergabe des Kürzels unsicher.); funff vnndzwannzigk ('vnndzwannzigk' zusammengeschrieben; Wortende mit Zierschlaufe, auch 'zwannzige' lesbar. Zahl: 25 Übene.
  2. zwischenn — Wortende nur als große Schlaufe ausgeführt; Endung 'enn' erschlossen.

Einstellungen auf diesem Gerät speichern?

Damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt, würde ein einzelner Eintrag im lokalen Speicher des Browsers (localStorage) abgelegt. Das ist kein Cookie, und der Eintrag verlässt das Gerät nicht.