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Salzbibel · Lesetext · 2. Buch

Das zweite Buch · S. 162

Der Anlass und die erste Verhandlung · S. 162 · Bl. 78v · Band 1

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Seiten am Stück

Wortlaut der Handschrift Übersetzung — Ziffern am Rand sind die Segmentnummern (Sprungziel #s<Seite>-<Nummer>); hochgestellte Ziffern verweisen auf unsichere Lesungen am Fuß der Seite.

Der Anlass und die erste Verhandlung

S. 145–209 · Bl. 70r–102r · Bd. 1 · Zeitleiste: 2. Buch

S. 162

Bl. 78vBd. 12. Buch · Der Anlass und die erste VerhandlungFaksimile (ORKA)

Das Annder Buch

1

Fortsetzung von der vorigen Seitevnnd sie in der eyle nit haben die Pfenner versamblenn, viel weniger vnnser notturfft nach den tage mit voller gewalt habenn beschicken können, vnnd abermahls wie in der Instruction verleibt, gebeten, .

und sie in der Eile die Pfänner nicht haben versammeln, viel weniger nach unserer Notdurft den Tag mit voller Vollmacht beschicken können, und haben abermals gebeten, wie es in der Instruktion einverleibt ist.

2

Darauff vnns sfgl. weitter vorgehalttenn, vnnd gefragt, ob wir auch etwas vonn1 brieff vnnd siegeln, vnnd gerechttigkeitt, oder derselbigenn Copien hettenn, die vorzupringenn:

Darauf haben Seine Fürstlichen Gnaden uns weiter vorgehalten und gefragt, ob wir auch etwas von Brief und Siegel und Gerechtigkeit oder Kopien derselben hätten, um sie vorzubringen.

3

Vff solche frage ist die anntwort gebenn, das die Pfenner solchs also eylenndt, durch einenn geschwornen Notarien, der Pfenner Jura, Priuilegien, freyheitenn, vnnd gerechttigkeittenn, nit habenn bekommenn, viel weniger vor diesem tage abcopyren könnenn, Fermer2 hatt vnns sfgl. vorgehalttenn, Dieweil zum theil fast die vornembstenn vnntter den Pfennern Jegennwerttig, Woltenn wir nuhn3[?] sfgl. vnns dem4[?] laßenn, So woltte sfgl. vnns sein gemüt vnnd meinung weitter eroffenenn vnnd vorhalttenn,

Auf solche Frage ist die Antwort gegeben worden, dass die Pfänner solches so eilends nicht haben bekommen, viel weniger vor diesem Tag durch einen geschworenen Notar der Pfänner Rechte (Jura), Privilegien, Freiheiten und Gerechtigkeiten abschreiben lassen können. Ferner haben Seine Fürstlichen Gnaden uns vorgehalten: Weil zum Teil fast die Vornehmsten unter den Pfännern gegenwärtig seien, wollten wir nun[?] Seinen Fürstlichen Gnaden uns dem[?] überlassen, so wollten Seine Fürstlichen Gnaden uns sein Gemüt und seine Meinung weiter eröffnen und vorhalten,

4

Dann sfgl. des gemüts nicht, das solchs sein vornehmenn, Jemanndt an den drey vnnd vierzigk Pfannenn nachteilig oder schedtlich sein soltte, die Pfannenn Salzes soll vf Sechs Guldenn, wie sie Jtzt giltet,

denn Seine Fürstlichen Gnaden seien nicht des Gemüts, dass dieses sein Vorhaben jemandem an den dreiundvierzig Pfannen nachteilig oder schädlich sein sollte; die Pfanne Salz soll auf sechs Gulden, wie sie jetzt gilt,

5

vnnabbrüchlich stehenn . bleibenn, er wolle sich auch mit den Pfennernn vmb die Sohle vergleichenn, das sfgl. ein tagk vmb den andernn mochtenn schepffenn, siedenn vnnd geprauchenn, Es solle auch sfgl.Läuft auf der nächsten Seite weiter

unabbrüchlich stehen bleiben; er wolle sich auch mit den Pfännern um die Sole vergleichen, sodass Seine Fürstlichen Gnaden einen Tag um den anderen schöpfen, sieden und gebrauchen möchten. Es sollen auch Seine Fürstlichen Gnaden

Unsichere Lesungen

  1. vonn — vonn oder vom, Minims nicht eindeutig
  2. Fermer — Fermer oder Fernner (= ferner), rm/rnn nicht sicher zu trennen
  3. nuhn — Wort mit starkem Schnörkel am Zeilenende; Lesung nuhn (= nun), auch nichtt oder mitt denkbar
  4. dem — kurzes Wort vor laßenn, Lesung dem unsicher

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